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Parlamentarische Arbeit

Die parlamentarische Arbeit verläuft in der Regel wie folgt:

  • Die Kommission macht einen Vorschlag zu einem bestimmten Thema. Mit diesem Vorschlag werden die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments befaßt.
  • Jeder Ausschuss benennt eines seiner Mitglieder als Berichtererstatter und beauftragt es, einen Bericht auszuarbeiten.
  • Der Berichterstatter legt seinen Berichtsentwurf dem Ausschuss zur Beratung vor.
  • Nach der Aussprache wird über den Berichtsentwurf abgestimmt. Er kann unverändert angenommen, ganz abgelehnt oder auch abgeändert werden.
  • Der Bericht ist dann Gegenstand einer Plenardebatte, bevor über ihn abgestimmt wird. Durch die Abstimmung im Plenum legt das Parlament definitiv seinen Standpunkt fest.
Das hier beschriebene Verfahren gilt für die Verabschiedung von Gesetzestexten, bei denen im Regelfall zwei Lesungen stattfinden; im Falle der Mitentscheidung sind es bis zu drei Lesungen.

Neben der Gesetzesarbeit und der Feststellung des Haushaltsplans kontrollieren die Abgeordneten die Arbeit der Kommission und des Rates (z.B. durch Anfragen).