Presseerklärung

FU-Landesvorsitzende begrüßt Kruzifix-Urteil

Presseerklärung von Angelika Niebler, erschienen im März 2011

Kruzifixe dürfen in Klassenzimmern hängen. Zu dieser Entscheidung ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am vergangenen Freitag in Straßburg gekommen. Dr. Angelika Niebler, Landesvorsitzende der Frauen-Union Bayern und Mitglied des Europäischen Parlaments, begrüßte den Richterspruch: "Ich freue mich über das Urteil, dass Kruzifixe in Schulen kein Grundrecht verletzen." Mit dem Urteil zeige der Gerichtshof Augenmaß und betone die Bedeutung von christlichen Wurzeln in der EU.

"Das Kruzifix hat nicht nur eine religiöse Bedeutung. Es symbolisiert darüber hinaus die christlichen Werte und Prinzipien auf die unser Staat gebaut wurde. Diese Tradition wird durch das Urteil gestärkt", sagte Angelika Niebler. In der Begründung heißt es, es sei nicht Aufgabe des Gerichtshofes, religiöse Symbole in staatlichen Schulen zuzulassen oder abzulehnen. Dies liege allein im Beurteilungsspielraum eines Staates. "Der Gerichtshof hat klargestellt, dass er die Entscheidungen der Staaten auf diesem Gebiet respektert, einschließlich des Stellenwerts, dem sie Religion beimessen. Damit wird unsere nationale Tradition und Haltung bestätigt."

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist rechtskräftig. Das Verfahren geht auf eine Beschwerde aus dem Jahr 2006 zurück. Eine italienische Mutter hatte mit ihren beiden Söhnen beim Gerichtshof angezeigt, dass die in den in staatlichen Schulen angebrachten Kruzifixe einen Verstoß gegen die Gewissens- und Religionsfreiheit darstellten. Vor der kleinen Kammer erhielt die Beschwerdeführerin 2009 zunächst recht. Nun entschied der Gerichtshof in zweiter Instanz, dass Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern mit der Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Das Urteil gilt zwar nur für Italien, kann aber in der gesamten EU als Basis für Beschlüssse in dieser Sache dienen.

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