Presseerklärung

Europäisches Parlament setzt Zeichen für unabhängige Folgenabschätzungen
Dr. Angelika Niebler: "Gesetze müssen bürgernah gemacht werden"

Presseerklärung von Angelika Niebler, erschienen im April 2011

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich für die Gewährleistung unabhängiger Gesetzesfolgenabschätzungen ausgesprochen. Zu diesem Zweck sollen innerhalb des Europäischen Parlaments eigene Strukturen eingerichtet werden. Dem Ziel der allgemeinen besseren Rechtsetzung würde man so einen großen Schritt näher kommen, erläuterte die Verfasserin des Berichts, Dr. Angelika Niebler. "Wir müssen sicher stellen, dass die Abschätzungen der Kommission transparent und ausgewogen vorgenommen und die unmittelbaren Folgen für die Bürger berücksichtigt werden. Man sieht ja an der aktuell diskutierten Energiesteuerrichtlinie, wie unausgegoren die Gesetzesvorschläge manchmal sind", so die CSU-Europaabgeordnete.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete heute Morgen mit großer Mehrheit den Bericht über die Gewährleistung unabhängiger Folgenabschätzungen der CSU-Europaabgeordneten. Damit ist eine große Hürde auf dem Weg zu transparenteren und ausgewogeneren Folgenabschätzungen genommen.

In dem Bericht kritisiert das Europäische Parlament die Durchführung von Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission stark. Insbesondere wirft das Parlament der Kommission vor, dass die zum Teil sehr aufwendigen Studien nicht immer die notwendige Unabhängigkeit und Transparenz aufweisen. Diese Kritik richtet sich vor allem an das vom Kommissions-Präsidenten ernannte Impact Assessment Board (IAB). Der Rechtsausschuss beschloss, dass die Mitglieder des IAB in Zukunft vor ihrer Ernennung von Rat und Parlament geprüft werden sollen und nicht länger den Weisungen des Kommissions-Präsidenten unterliegen.

Um das Verfahren der Folgenabschätzungen darüber hinaus zu verbessern, sollen diese zukünftig unter verstärkter Einbindung der Interessenvertreter aus verschiedenen Fachbereichen erfolgen. Zu diesem Zweck soll der Konsultationszeitraums von 8 auf 12 Wochen verlängert werden. Außerdem entschied der Ausschuss, dass neben einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen von Folgenabschätzungen berücksichtigt werden müssen.

Das Europäische Parlament setzt darüber hinaus auf eigene Stärke. So soll es zukünftig besser in den Folgenabschätzungsprozess eingebunden werden. Innerhalb des Europäischen Parlaments soll daher eine eigenständige Struktur geschaffen werden, in deren Rahmen das Parlament eigene Folgenabschätzungen durchführen kann. Diese Struktur wird von einem mit Abgeordneten besetzten Aussichtsrat geleitet. Daneben kann das Europäische Parlament schon heute jede Folgenabschätzung der Kommission kritisch auf den Prüfstand stellen. Der Bericht fordert die Abgeordneten auf, von ihren Gestaltungsmöglichkeiten mehr Gebrauch zu machen.

Generell soll bei Bewertung der zur Verfügung stehenden Optionen für Vorlagen der Kommission stets auch die Option des Nichthandelns ("status quo") geprüft werden. Klar ist aber auch: Folgenabschätzungen können nie ein Ersatz für die politische Entscheidung eines demokratisch legitimierten Gesetzgebers sein. Das Plenum wird in seiner Sitzung im Mai über den Bericht abstimmen.

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