Presseerklärung

Europaparlament will praxistaugliche Gesetze
Folgenabschätzung soll zu mehr Transparenz und Bürgernähe bei der Gesetzgebung führen

Presseerklärung von Angelika Niebler, erschienen im Juni 2011

Griechenland ist hochverschuldet, obwohl seit Jahren europäische Strukturfördermittel in das Land fließen. Wie lässt sich der Einsatz von europäischen Fördermitteln verbessern, wie die Verwendung von Mitteln besser kontrollieren? Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer auf den weltweiten Finanzmarkt? Welche Vor- und Nachteile hätte die Einführung von Euro-Überweisungen für europäische Verbraucher und Unternehmen?

Alle diese Fragen lassen sich politisch nur sachgerecht beantworten, wenn sich der europäische Gesetzgeber über die Anwendung möglicher Handlungsoptionen umfassend informiert. Für eine zuverlässige und ausgewogene Untersuchung der Gesetzesfolgen setzt sich die CSU-Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler in ihrem Bericht zur Gewährleistung von unabhängigen Gesetzesfolgenabschätzungen ein. Beinahe einstimmig wurde ihr Bericht am heutigen Dienstag vom Europäischen Parlament in Straßburg angenommen.

"Gesetze müssen transparent und bürgernah gemacht werden. Wir müssen sicherstellen, dass die unmittelbaren Folgen für die Bürger stärker berücksichtigt werden", betont Niebler. Schon lange haben das Europäische Parlament und die Kommission die Möglichkeit, Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen im Rahmen sogenannter Folgenabschätzungen zu ermitteln. Allerdings kritisiert Angelika Niebler die mangelnde Unabhängigkeit und Transparenz solcher Untersuchungen vor allem bei der Kommission.

Oft ist zu beobachten, dass die Ergebnisse von Folgenabschätzungen, die von der Kommission durchgeführt wurden, die von ihr bevorzugten Rechtsvorschläge nur bestätigen anstatt objektiv zu bewerten. So wurde die Kommission beispielsweise im März 2010 aufgefordert, eine Folgenabschätzung über die Einführung einer europäischen Transaktionssteuer vorzulegen. Dieser Aufforderung kam die Kommission nicht nach, sondern legte ihren eigenen Vorschlag für eine Finanzaktivitätssteuer vor, die sie selbst bevorzugt.

Um auch im Parlament den Gesetzgebungsprozess zu optimieren, wird dieses künftig eigene Gesetzesfolgeabschätzungen durchführen. In den parlamentarischen Folgenabschätzungen sollen insbesondere die unmittelbaren Folgen für die Bürger stärkere Berücksichtigung finden. Der Konsultationszeitraum soll von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Neben einer reinen Kosten-Nutzen-Analyse sollen auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen berücksichtigt werden. Für die Parlamentspraxis wird vor allem die Absicht besondere Bedeutung erlangen, dass bei Kommissionsvorlagen auch die Option des Nichthandels geprüft werden soll.

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