Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, die Einheimischenmodelle in Deutschland abzuschaffen. Mit Bezug auf die Förderungspraktiken in vier oberbayerischen Gemeinden erklärte die Kommission am vergangenen Donnerstag, dass derlei Modelle einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU darstellten. Dr. Angelika Niebler, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, zeigte sich entsetzt darüber, dass die Kommission die Bedeutung der Einheimischenmodelle für die bayerischen Kommunen nicht berücksichtigt habe.
Das Einheimischenmodell ist nach Auffassung von Angelika Niebler für viele Orte die einzige Möglichkeit, um ihre "gewachsenen Familien- und Gemeindestrukturen zu erhalten". Offenbar habe die Kommission das bei ihrer Urteilsfindung nicht in Betracht gezogen, sagte die CSU-Europaabgeordnete, die sich vehement für den Erhalt der Einheimischenmodelle einsetzt und diesbezüglich bereits Kontakt mit Kommissionspräsident José Barroso aufgenommen hatte.
Zu Beginn dieses Jahres hatte die oberbayerische Abgeordnete mit Vertretern der Gemeinden Bernried, Seeshaupt und Weilheim über ihre Einheimischenmodelle gesprochen, da diese drei Kommunen sowie Vohburg a.d. Donau in das Visier der Kommission geraten waren. Wie viele andere Ortschaften im Münchner Umland und dem Voralpenland gewähren sie ortsansässigen Bürgern vergünstigte Konditionen auf Baugrundstücke, um insbesondere jungen Familien die Möglichkeit zu geben, in ihrem Heimatort zu bleiben. Es ist Angelika Niebler deshalb sehr wichtig, dass Einheimischenmodelle Bestand haben dürfen. "Wir müssen mit allen Mitteln für das Modell kämpfen", sagte die Europaabgeordnete.
Die Kommission hält die Förderkonzepte jedoch für einen Eingriff in die Freizügigkeit und einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit: "Europäische Bürger, die sich aus familiären oder beruflichen Gründen in einer dieser Gemeinden niederlassen möchten, werden gegenüber Ortsansässigen benachteiligt und müssen für ein vergleichbares Eigenheim mehr zahlen als Einheimische", heißt es in dem Kommissionsbrief.
Die Bundesregierung hat jetzt zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der Kommission zu reagieren. Andernfalls wird die Kommission ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.