Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag drei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm richten. Die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler begrüßt das Urteil, weil es die Europäische Währungsunion stärke: "Das Karlsruher Urteil zeigt, dass der Euro-Rettungsschirm eine solide europäische Konstruktion ist und die parlamentarische Legitimation gewährleistet ist."
Die Verfassungsrichter fordern in ihrem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Griechenlandhilfen eine "hinreichende parlamentarische Beteiligung in grundlegenden Haushaltsfragen", was die Übernahme von finanziellen Garantien im Falle des Euro-Rettungsschirms einschließe. Die Haushaltskompetenz bleibe dem Parlament vorbehalten. "Damit übernimmt Deutschland Verantwortung für die Zukunft des Euro, ohne den die wirtschaftliche Stärke unseres Landes auf dem Spiel stünde", sagte Angelika Niebler. Sie fordert von Bundesregierung und Bundestag eine zügige Vereinbarung über eine praxistaugliche Regelung. Denn wenn die Exekutive haushaltsrelevante Garantien in erheblichem Umfang abgebe, dürfe das nur mit einer vorherigen demokratischen Legitimation durch die Volksvertretung geschehen. "Das ist ein zentrales Element demokratischer Willensbildung. Mit den Anforderungen, die sich aus dem Urteil ergeben, sind den Einwänden der Bundestagsabgeordneten Rechnung getragen worden", so Angelika Niebler.