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Presseerklärung

Streit um Einheimischenmodell geht in die nächste Runde
Europäischer Gerichtshof soll nun Kriterien für das so genannte Einheimischenmodell überprüfen

Presseerklärung von Angelika Niebler, erschienen im November 2011

Eigentlich sollte im Herbst dieses Jahres Klarheit darüber bestehen, ob Kommunen vergünstigt Bauland an ihre Einheimischen veräußern dürfen. Diese in Bayern so gängige Praxis wurde von der Europäischen Kommission angegriffen, weil hierdurch angeblich die Niederlassungsfreiheit in Europa verletzt sei. Die Europäische Kommission hat im Jahre 2007 wegen dieser Praxis ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrengt. Jetzt soll hierüber der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Über Monate war das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Europäischen Kommission im Gespräch und bemühte sich um eine außergerichtliche Einigung. Das Ministerium verteidigt das Einheimischenmodell: Es muss den Kommunen frei stehen zu entscheiden, in welche Richtung die Siedlungsstruktur vor Ort entwickeln soll. Will man junge Familien in einer Gemeinde halten und die Abwanderung in größere Städte vermeiden, muss man den Familien die Gelegenheit durch vergünstigten Baulanderwerb geben, in ihrer Heimatregion zu bleiben.

Angelika Niebler, die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete, hat sich über Monate intensiv für den Erhalt der Einheimischenmodelle eingesetzt. "Ich halte die in Bayern übliche Praxis für gut und in die Zukunft planend. Jeder europäische Mitbürger, der die Kriterien erfüllt, kann sich auch um den Zuschlag im Rahmen eines Einheimischenmodells bewerben. Warum sollen hierdurch die europäischen Verträge verletzt werden?"

Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Denn belgische Gerichte haben in einem ähnlichen Verfahren den europäischen Gerichtshof angerufen haben. Die belgischen Gerichte wollen geklärt wissen, ob es mit europäischem Recht vereinbar sei, dass nach einem Dekret der flämischen Region in bestimmten Gemeinden die Übertragung von Wohngrundstücken davon abhängig gemacht werden kann, ob z. B. der Käufer eine ausreichende Bindung zur betreffenden Gemeinde hat. Im Rahmen dieses Verfahrens werden wohl auch die Kriterien geklärt werden, die bei Einheimischenmodellen aus Sicht der Kommission unbedenklich sind. Hierunter dürften Kriterien wie ein bestimmtes Einkommensniveau, die Anzahl der Kinder, eine mögliche Beschäftigung in der Gemeinde oder die Ausübung einer Dienstleistung in der Gemeinde oder das ehrenamtliche Engagement in einer Kommune fallen. Inwieweit der EuGH sich mit den Kriterien befasst, wird sich im laufenden EuGH-Verfahren zeigen.

Der Europäische Gerichtshof hat sich in zahlreichen Entscheidungen, z. B. bei der interkommunalen Zusammenarbeit, sehr kommunalfreundlich gezeigt. "Ich bin zuversichtlich, dass der Gerichtshof auch die Einheimischenmodelle kommunalfreundlich prüft, zumal seit Ende 2009 das Recht auf kommunale Selbstverwaltung auch in den europäischen Verträgen garantiert ist", so Niebler abschließend.

Aktenzeichen des belgischen Vorlageverfahrens vor dem EuGH: C-197/2011 bzw. C-203/11

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