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Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ist zuständig für

  1. die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union und damit verbundene Gemeinschaftsmaßnahmen; die Förderung der Rechte der Frau in Drittländern;
  2. die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz;
  3. die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;
  4. die Umsetzung und Weiterentwicklung des Grundsatzes der Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit in alle Politikbereiche ("gender mainstreaming");
  5. Follow-up und Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen;
  6. Informationspolitik in Bezug auf Frauen.