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Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ist zuständig für
- die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union und damit verbundene Gemeinschaftsmaßnahmen;
die Förderung der Rechte der Frau in Drittländern;
- die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz;
- die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;
- die Umsetzung und Weiterentwicklung des Grundsatzes der Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit in alle Politikbereiche ("gender mainstreaming");
- Follow-up und Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen;
- Informationspolitik in Bezug auf Frauen.