„Was verdienen Sie als Europaabgeordnete ?“

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Frage: Was verdienen Sie als Mitglied des Europäischen Parlaments ?
Niebler: Exakt 7.646,99 Euro brutto im Monat. Das ist auf den Cent genau der gleiche Betrag, den auch jedes der 611 Mitglieder des Deutschen Bundestages bekommt.
Frage: Wo und wie versteuern Sie dieses Geld ?
Niebler: Ganz normal in voller Höhe in Deutschland. Nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ergibt sich bei mir ein Netto-Einkommen in Höhe von rund 3.700 Euro im Monat.
Frage: Finden Sie ein monatliches Brutto-„Gehalt“ in Höhe von 7.647 Euro für Ihre Tätigkeit angemessen?
Niebler: Ja. Jeder, der von der freien Wirtschaft in die Politik wechselt, weiß, worauf er sich einlässt. Vor meiner Wahl in das Europäische Parlament war ich acht Jahre als Rechtsanwältin in zwei großen internationalen Kanzleien tätig, zuletzt als Partnerin. Dort habe ich deutlich mehr verdient als im Parlament und war zeitlich weniger stark beansprucht als heute, vor allem an den Wochenenden. Ich bin also nicht in die Politik gegangen, um mehr Geld zu verdienen, sondern habe im Gegenteil bewußt in Kauf genommen, weniger zu verdienen.
Frage: Gibt es neben den Diäten noch eine Kostenpauschale ?
Niebler: Die Europaabgeordneten erhalten vom Europäischen Parlament - ebenso wie die Bundestagsabgeordneten vom Deutschen Bundestag - eine sogenannte "allgemeine Kostenvergütung". Diese beträgt zur Zeit 4.202 Euro im Monat und ist steuerfrei. Im Gegenzug - und dies ist wichtig! - können die Abgeordneten keinerlei Werbungskosten, die bei Ausübung ihres Mandats unweigerlich entstehen, steuerlich geltend machen.
Frage: Wie sind Sie krankenversichert ?
Niebler: Ich bin seit 1. März 1988 ohne Unterbrechung bis zum heutigen Tage privat krankenversichert. Ich habe mich also für diese Versicherungsform mehr als elf Jahre vor meiner ersten Kandidatur für das Europäische Parlament entschieden und zähle seitdem zu den rund 8,6 Millionen Menschen in Deutschland mit einer sog. privaten Krankenvollversicherung.

Zwischen 1999 und 2009 hätte ich nach dem Europaabgeordnetengesetz Beihilfe aus Mitteln des Deutschen Bundestags in Anspruch nehmen können. Ich hatte mich aber entschieden, von der staatlichen Beihilfe keinen Gebrauch zu machen, sondern einen Zuschuss zu meiner privaten Krankenversicherung in Höhe der Hälfte des Beitrags in Anspruch zu nehmen. Nach meiner damaligen Versicherungspolice wurden nur die stationären Leistungen zu 100 % erstattet, sämtliche ambulanten Leistungen - normale Arztrechnungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Medikamente - dagegen nur zu 90 %, so dass ich die restlichen 10 % hiervon aus meinem Nettoeinkommen selbst bezahlen musste.

Das ab Juli 2009 geltende Abgeordnetenstatut der Europäischen Union sieht eine andere, für alle 736 Europaabgeordneten zwingend geltende Regelung vor: 2/3 der Arzt- und Medikamentenrechnungen zahlt das Parlament, 1/3 der oder die Abgeordnete aus seinem Nettoeinkommen.

Frage: Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland kennt das Prinzip der beitragsfreien Mitversicherung des Ehepartners und der Kinder. Wie sah und wie sieht das in Ihrem Fall aus ?
Niebler: Weder der Deutsche Bundestag noch das Europäische Parlament hatten jemals auch nur einen Cent Krankenversicherungsbeitrag für meinen Mann oder für meine beiden Söhne übernommen oder irgendwelche ärztlichen Leistungen für sie erstattet. Das gilt bis zum heutigen Tage.
Frage: Wie ist Ihre Altersversorgung ausgestaltet ?
Niebler: Für mich gelten die gleichen Regelungen wie für die deutschen Bundestagsabgeordneten. Somit erwarb ich nach acht Jahren Zugehörigkeit zum Europäischen Parlament einen Anspruch auf Altersentschädigung. Das war bei mir im Juli 2007 der Fall. Damals erhielt ich eine Mitteilung, dass ich ab dem 1. Januar 2028 - also eineinhalb Monate vor meinem 65. Geburtstag - Leistungen aus der Altersversorgung des Deutschen Bundestags in Anspruch nehmen könne. Mit jedem Jahr Parlamentszugehörigkeit kann ich die Altersentschädigung ein Jahr früher in Anspruch nehmen.

Die Altersentschädigung des Deutschen Bundestags ist übrigens - anders als die gesetzliche Rente - in vollem Umfang zu versteuern.

Über die Höhe meiner Altersversorgung entscheidet ausschließlich der Deutsche Bundestag. Ich selbst habe dabei kein Mitspracherecht.

Frage: Das Europäische Parlament verfügt über einen freiwilligen Pensionsfonds. Sind Sie Mitglied dieses Fonds ?
Niebler: Nein.

Frage: Haben Sie jemals oder werden Sie jemals Leistungen aus diesem Fonds erhalten ?
Niebler: Nein.

Frage: Wieviel Geld bekommen Sie für Ihre Mitarbeiter ?
Niebler: Das Europäische Parlament stellt jedem Europaabgeordneten monatlich 17.540 Euro zur Verfügung, damit er bzw. sie die für die Ausübung seines bzw. ihres Mandats notwendigen Mitarbeiter in Brüssel, in Straßburg und in seinem Heimatland beschäftigen kann.

Diese Mittel werden mir selbstverständlich nicht persönlich überwiesen, sondern von der Parlamentsverwaltung und von einem Steuerberater treuhänderisch verwaltet. Die Verwendung der Mittel wird durch das Europäischen Parlament penibel kontrolliert.

Auch die Reisekosten meiner Mitarbeiter - z.B. für die Fahrten von Brüssel nach Straßburg und zurück sowie ihre Übernachtungskosten in Straßburg - werden aus diesen Mitteln bestritten.

Von diesem Geld ist noch nie auch nur ein Cent an ein Familienmitglied oder an eine meiner Familie nahestehende Person geflossen. Ich hatte nie ein Familienmitglied beschäftigt.

Frage: Das Europäische Parlament gewährt auch ein Tagegeld. Wie hoch ist es ?
Niebler: Das Tagegeld beträgt 298 € und steht einem Europaabgeordneten für jeden Tag zu, an dem er oder sie in Brüssel oder Straßburg arbeitet. Es dient dazu, die Kosten der auswärtigen Lebensführung, insbesondere die Übernachtungskosten, abzudecken, denn Reisen nach Brüssel und Straßburg sind Dienstreisen.

Ich schlafe nicht im Hotel, sondern habe in Brüssel und in Straßburg jeweils eine Wohnung gemietet. Dafür verwende ich das Tagegeld. Ein Journalist schrieb in diesem Zusammenhang einmal hämisch von der "Zweit- und Drittwohnung", so mit dem Unterton "Schau' die reichen Europaabgeordneten an, die können sich sogar insgesamt drei Wohnungen leisten". Das ist böswillig, denn irgendwo muss ich ja übernachten und die Hotelkosten in Brüssel und Straßburg sind bekanntlich hoch.

Ich übernachte in Brüssel und Straßburg nur, wenn ich dort - und das ist in immerhin 39 Wochen im Jahr der Fall - Sitzungen habe; meine Freizeit verbringe ich nicht in Brüssel oder Straßburg, sondern bei meiner Familie in Vaterstetten. Luxus sind diese beiden Mietwohnungen also nicht. Ich bin dort nicht "privat".

Frage: Es wird gelegentlich viel über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten diskutiert. Sind auch Sie neben Ihrem Mandat im Europäischen Parlament noch anderweitig beruflich tätig ?
Niebler: Ja, in bescheidenem Umfang. Ich bin „gelernte“ Rechtsanwältin und habe diesen Beruf von 1991 bis 1999 in Vollzeit ausgeübt, zuletzt als Partnerin einer großen internationalen Kanzlei. Als ich 1999 in das Europäische Parlament gewählt wurde, habe ich meine Anwaltstätigkeit zwar massiv zurückgefahren, aber nie ganz aufgegeben. Denn Politikerin bin ich nur „auf Zeit“. Danach will ich in meinen angestammten Beruf als Rechtsanwältin zurückkehren. Deshalb halte ich Kontakt zur Anwaltschaft, zumal ich die freien Berufe im Fernsehrat des ZDF vertrete, und bin in bescheidenem Umfang auf freiberuflicher Basis aktiv anwaltlich tätig, insbesondere als freie Mitarbeiterin der Anwaltssozietät Bird & Bird in München. Gelegentlich halte ich auch juristische Vorträge. Der Gewinn, den ich aus dieser selbständigen Tätigkeit erziele, beläuft sich nur auf einen Bruchteil meiner monatlichen Abgeordnetendiäten in Höhe von 7.647 Euro brutto.

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