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Gleichbehandlung von Frauen und Männern
in Arbeits- und Beschäftigungsfragen wird neu gefasst
Noch vor der Sommerpause
hat die Europäische Kommission einen wichtigen Richtlinienvorschlag
vorgelegt, um die EU-Rechtsvorschriften über die
Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits-
und Beschäftigungsfragen verständlicher zu fassen
und zu vereinfachen.
Der federführende Ausschuss für die Rechte der
Frau und die Gleichstellung des Europäischen Parlaments
hat Angelika Niebler zur Berichterstatterin ernannt.
Der Kommissionsvorschlag soll die Anwendung des Grundsatzes
der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern
und Frauen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Beschäftigung,
zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in
Bezug auf die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Darüber
hinaus soll jeder, der durch die Nichtbeachtung dieser
Grundsätze in seinen Rechten verletzt ist, dagegen
vor Gericht vorgehen können.
Der für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Europäischen
Union bedeutsame Vorschlag dürfte in den kommenden
Monaten für erheblichen Diskussionsstoff sorgen.
Den Text des Kommissionsvorschlages finden
Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0279de01.pdf
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