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Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen wird neu gefasst

Noch vor der Sommerpause hat die Europäische Kommission einen wichtigen Richtlinienvorschlag vorgelegt, um die EU-Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verständlicher zu fassen und zu vereinfachen.
Der federführende Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung des Europäischen Parlaments hat Angelika Niebler zur Berichterstatterin ernannt.
Der Kommissionsvorschlag soll die Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Zusammenhang mit dem Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Darüber hinaus soll jeder, der durch die Nichtbeachtung dieser Grundsätze in seinen Rechten verletzt ist, dagegen vor Gericht vorgehen können.
Der für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Europäischen Union bedeutsame Vorschlag dürfte in den kommenden Monaten für erheblichen Diskussionsstoff sorgen.

Den Text des Kommissionsvorschlages finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0279de01.pdf