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Kfz-Reparaturen bald billiger - Hält
der Vorschlag der Kommission zum Wegfall des Designschutzes
für Autoersatzteile, was er verspricht?
Gegen den Widerstand seiner
deutschen Kollegen hat der scheidende EU-Binnenmarktkommissar
Frits Bolkestein am 14. September 2004 einen Richtlinienvorschlag
vorgelegt, wonach der sog. Designschutz für Kfz-Ersatzteile
wegfallen soll. Von dem Vorstoß erfasst sind "sichtbare"
Autoersatzteile wie z.B. Kotflügel, Stoßstangen
oder Scheinwerfer. Ausgenommen hiervon sind hingegen Motoren
oder andere mechanische Teile.
Bislang gibt es keine einheitliche Regelung in der Europäischen
Union. So halten Mitgliedstaaten wie Deutschland oder
Frankreich konsequent am Designschutz für sichtbare
Kfz-Ersatzteile fest. Demnach dürfen Ersatzteile
nur von den jeweiligen Automobilkonzernen gefertigt werden.
Mitgliedstaaten wie etwa Großbritannien oder Italien
haben den Designschutz dagegen vor Jahren abgeschafft
und den Ersatzteilmarkt für unabhängige Teilehersteller
und -händler geöffnet.
Die EU-Kommission erhofft sich vom neuen Gesetzesvorschlag
eine deutliche Verbilligung der Ersatzteile und spricht
in diesem Zusammenhang von Preissenkungen bis zu 10 %
auf einem Markt, auf dem in Europa gegenwärtig zirka
10 Milliarden Euro umgesetzt werden. Nach Ansicht der
Kommission profitieren bislang vor allem die Automobilkonzerne
von der bestehenden Rechtslage, die Bolkestein als "ungerechtfertigt
und wettbewerbsfeindlich" bezeichnete.
Kritik am Kommissionsvorschlag kam prompt von den Automobilherstellern,
die die Sicherheit der Fahrer und Arbeitsplätze in
Gefahr sehen. Auch das Argument der Wettbewerbsfähigkeit
wurde vehement ins Feld geführt.
Nun sind Europäisches Parlament und Rat als europäische
Gesetzgeber gefragt. Kenner erwarten sich eine lebhafte
Auseinandersetzung. Bislang ist das Ergebnis offen. Klar
ist jedoch, dass Sachargumente den Ausschlag geben müssen.
Es ist nicht zuletzt im Interesse des Automobilstandortes
Deutschland notwendig, die Vor- und Nachteile der von
der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie sorgfältig
abzuwägen. Aspekte wie die Sicherheit des Straßenverkehrs
und eine mögliche Bevorzugung von Billigherstellern
oder Importeuren gilt es dabei genauso im Auge zu behalten
wie die Vorteile, die eine Liberalisierung des Ersatzteilemarktes
für die Verbraucher bringen würde.
Weiterführende Informationen
zum Thema gibt es auf der Homepage der Generaldirektion
Binnenmarkt der Europäischen Kommission unter folgender
Adresse:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm
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