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Kfz-Reparaturen bald billiger - Hält der Vorschlag der Kommission zum Wegfall des Designschutzes für Autoersatzteile, was er verspricht?

Gegen den Widerstand seiner deutschen Kollegen hat der scheidende EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein am 14. September 2004 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, wonach der sog. Designschutz für Kfz-Ersatzteile wegfallen soll. Von dem Vorstoß erfasst sind "sichtbare" Autoersatzteile wie z.B. Kotflügel, Stoßstangen oder Scheinwerfer. Ausgenommen hiervon sind hingegen Motoren oder andere mechanische Teile.
Bislang gibt es keine einheitliche Regelung in der Europäischen Union. So halten Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Frankreich konsequent am Designschutz für sichtbare Kfz-Ersatzteile fest. Demnach dürfen Ersatzteile nur von den jeweiligen Automobilkonzernen gefertigt werden. Mitgliedstaaten wie etwa Großbritannien oder Italien haben den Designschutz dagegen vor Jahren abgeschafft und den Ersatzteilmarkt für unabhängige Teilehersteller und -händler geöffnet.
Die EU-Kommission erhofft sich vom neuen Gesetzesvorschlag eine deutliche Verbilligung der Ersatzteile und spricht in diesem Zusammenhang von Preissenkungen bis zu 10 % auf einem Markt, auf dem in Europa gegenwärtig zirka 10 Milliarden Euro umgesetzt werden. Nach Ansicht der Kommission profitieren bislang vor allem die Automobilkonzerne von der bestehenden Rechtslage, die Bolkestein als "ungerechtfertigt und wettbewerbsfeindlich" bezeichnete.
Kritik am Kommissionsvorschlag kam prompt von den Automobilherstellern, die die Sicherheit der Fahrer und Arbeitsplätze in Gefahr sehen. Auch das Argument der Wettbewerbsfähigkeit wurde vehement ins Feld geführt.
Nun sind Europäisches Parlament und Rat als europäische Gesetzgeber gefragt. Kenner erwarten sich eine lebhafte Auseinandersetzung. Bislang ist das Ergebnis offen. Klar ist jedoch, dass Sachargumente den Ausschlag geben müssen. Es ist nicht zuletzt im Interesse des Automobilstandortes Deutschland notwendig, die Vor- und Nachteile der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie sorgfältig abzuwägen. Aspekte wie die Sicherheit des Straßenverkehrs und eine mögliche Bevorzugung von Billigherstellern oder Importeuren gilt es dabei genauso im Auge zu behalten wie die Vorteile, die eine Liberalisierung des Ersatzteilemarktes für die Verbraucher bringen würde.

Weiterführende Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission unter folgender Adresse:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm