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Schlechte Zeiten für Paparazzi?
Bundesregierung billigt das Caroline-Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte
Das Urteil hat ebenso viel
Aufsehen erregt wie die Fotos, um die es geht. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat
die Bundesrepublik Deutschland wegen des mangelhaften
Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt.
Mit dieser Entscheidung gab es Prinzessin Caroline von
Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung
von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten ("Bunte",
"Neue Post" oder "Freizeit Revue")
geklagt hatte.
Berichten über das Privatleben der Prominenten aus
der High Society sind nach dem Willen der Strassburger
Richter nun strenge Grenzen gesetzt. Promis wie die monegassische
Prinzessin dürfen nur noch in ihrer öffentlichen
Funktion und nicht mehr im privaten Umfeld gezeigt werden.
Die Veröffentlichung von Artikeln oder Fotos müsse
einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse
leisten. Private Fotos, die einzig der Befriedigung der
Neugier eines bestimmten Publikums dienen, erfüllen
nach Ansicht des Gerichts diesen Anspruch nicht.
Auf den ersten Blick möchte man der Argumentation
der Richter uneingeschränkt folgen: Denn es steht
außer Frage steht, dass auch Prominente ein Recht
auf ein ungestörtes Privatleben haben. Die Pressefreiheit
stößt im Privaten an Grenzen, die im Interesse
aller akzeptiert werden müssen.
Dennoch hat das Urteil zu einer sehr zwiespältigen
Reaktion geführt: So befürchten
Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
Zeitungsverleger und namhafte Journalisten gravierende
Einschränkungen der Pressefreiheit in Europa. Denn
das Urteil betrifft die Arbeit aller Medien, nicht nur
der 'Paparazzi'.
Die Medienvertreter in Deutschland werten das Urteil als
Freibrief für Zensur und sehen die Wächterfunktion
der Presse ins Leere laufend, sollte über das Fehlverhalten
von Personen der Zeitgeschichte nicht mehr vollständig
berichtet werden dürften. Deshalb zeigten sie sich
überrascht, dass die rot-grüne Bundesregierung
auf die Anfechtung des Caroline-Urteils' verzichtet
hat. Denn auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einem
Urteilsspruch schon einmal festgestellt, dass Fotos von
Prominenten, die als Personen der Zeitgeschichte angesehen
werden können, außerhalb des häuslichen
Bereichs auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht
werden dürfen. Begründung: Die Öffentlichkeit
habe ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob
solche Personen, die oft als Idol oder Vorbild gelten,
funktionales und persönliches Verhalten überzeugend
in Übereinstimmung bringen.
Für die Arbeit der Medien wird es künftig schwierig
sein, eindeutig zu unterscheiden zwischen relevanten Informationen,
deren Veröffentlichung unumstritten ist, und irrelevanten
Informationen aus dem Privatleben der Promis. Bei Personen
der Zeitgeschichte sind die Grenzen fließend. Im
Zweifel sollte daher im Interesse einer lebendigen Demokratie,
die eine funktionierende Presse voraussetzt, die uneingeschränkte
Information der Öffentlichkeit sichergestellt werden.
Mehr Hinweise über
den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
finden sich in englischer und französischer Sprache
auf der Homepage des Gerichts:
http://www.echr.coe.int
Allgemeine Informationen stellt auch das
Auswärtige Amt unter folgender Adresse zur Verfügung:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/menschenrechte/europarat/gerichtshof_html
Das Caroline-Urteil kann in deutscher
Sprache unter folgender Adresse nachgelesen werden:
http://www.echr.coe.int/ger/Chamber%20judgment%20von%20Hannover%20German%20version.htm
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