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Schlechte Zeiten für Paparazzi?
Bundesregierung billigt das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Urteil hat ebenso viel Aufsehen erregt wie die Fotos, um die es geht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat die Bundesrepublik Deutschland wegen des mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien verurteilt. Mit dieser Entscheidung gab es Prinzessin Caroline von Monaco Recht, die wegen der unerlaubten Veröffentlichung von Fotos in mehreren deutschen Illustrierten ("Bunte", "Neue Post" oder "Freizeit Revue") geklagt hatte.
Berichten über das Privatleben der Prominenten aus der High Society sind nach dem Willen der Strassburger Richter nun strenge Grenzen gesetzt. Promis wie die monegassische Prinzessin dürfen nur noch in ihrer öffentlichen Funktion und nicht mehr im privaten Umfeld gezeigt werden. Die Veröffentlichung von Artikeln oder Fotos müsse einen Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse leisten. Private Fotos, die einzig der Befriedigung der Neugier eines bestimmten Publikums dienen, erfüllen nach Ansicht des Gerichts diesen Anspruch nicht.
Auf den ersten Blick möchte man der Argumentation der Richter uneingeschränkt folgen: Denn es steht außer Frage steht, dass auch Prominente ein Recht auf ein ungestörtes Privatleben haben. Die Pressefreiheit stößt im Privaten an Grenzen, die im Interesse aller akzeptiert werden müssen.
Dennoch hat das Urteil zu einer sehr zwiespältigen Reaktion geführt: So befürchten
Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Zeitungsverleger und namhafte Journalisten gravierende Einschränkungen der Pressefreiheit in Europa. Denn das Urteil betrifft die Arbeit aller Medien, nicht nur der 'Paparazzi'.
Die Medienvertreter in Deutschland werten das Urteil als Freibrief für Zensur und sehen die Wächterfunktion der Presse ins Leere laufend, sollte über das Fehlverhalten von Personen der Zeitgeschichte nicht mehr vollständig berichtet werden dürften. Deshalb zeigten sie sich überrascht, dass die rot-grüne Bundesregierung auf die Anfechtung des ‚Caroline-Urteils' verzichtet hat. Denn auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteilsspruch schon einmal festgestellt, dass Fotos von Prominenten, die als Personen der Zeitgeschichte angesehen werden können, außerhalb des häuslichen Bereichs auch ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen. Begründung: Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob solche Personen, die oft als Idol oder Vorbild gelten, funktionales und persönliches Verhalten überzeugend in Übereinstimmung bringen.
Für die Arbeit der Medien wird es künftig schwierig sein, eindeutig zu unterscheiden zwischen relevanten Informationen, deren Veröffentlichung unumstritten ist, und irrelevanten Informationen aus dem Privatleben der Promis. Bei Personen der Zeitgeschichte sind die Grenzen fließend. Im Zweifel sollte daher im Interesse einer lebendigen Demokratie, die eine funktionierende Presse voraussetzt, die uneingeschränkte Information der Öffentlichkeit sichergestellt werden.

Mehr Hinweise über den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finden sich in englischer und französischer Sprache auf der Homepage des Gerichts:
http://www.echr.coe.int

Allgemeine Informationen stellt auch das Auswärtige Amt unter folgender Adresse zur Verfügung:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/menschenrechte/europarat/gerichtshof_html

Das Caroline-Urteil kann in deutscher Sprache unter folgender Adresse nachgelesen werden:
http://www.echr.coe.int/ger/Chamber%20judgment%20von%20Hannover%20German%20version.htm