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SPD-Europaabgeordnete geben deutschen Asylkompromiss auf
Mit knapper Mehrheit haben
die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament das
sogenannte "Prinzip der sicheren Drittstaaten"
beim Asylrecht und somit den seit 1993 in Deutschland
bewährten so genannten Asylkompromiss verworfen.
Im Rahmen des Vorschlags zur "Richtlinie über
Mindestnormen für die Zuerkennung oder Aberkennung
der Flüchtlingseigenschaft" haben sich die Regierungen
der Mitgliedsstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
Danach sollen alle EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich
eine Einzelfallprüfung vornehmen, um über die
Gewährung von Asyl für Flüchtlinge zu entscheiden.
Kommt ein Antragsteller jedoch aus einem Land ohne politische
Verfolgung ("sicheres Herkunftsland"), kann
die Person ohne weitere Prüfung in bestimmte Herkunftsländer
zurück geschickt werden. Dies entspricht auch dem
deutschen "Asylkompromiß", aufgrund dessen
die Asylbewerberzahlen von 430.000 im Jahr 1992 auf derzeit
durchschnittlich 70.000 jährlich gefallen sind.
Im Europäischen Parlament wurde durch eine Mehrheit
von Sozialdemokraten, Grünen und weiten Teilen der
Liberalen die Linie der Mitgliedstaaten nun dahin geändert,
dass künftig "sichere Herkunftsländer"
nicht mehr anzuerkennen sind. Dies würde eine Beschleunigung
von Asylverfahren und mehr Transparenz so gut wie unmöglich
machen. Dabei hat gerade die deutsche Praxis gezeigt,
dass eine vernünftige und praktikable Regelung möglich
ist.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten über
das Votum des Parlaments hinwegsetzen. Möglich ist
dies dadurch, dass das Parlament bei dieser Richtlinie
nur anhörungsberechtigt ist, nicht aber gleichberechtigt
mit den Mitgliedstaaten entscheidet.
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