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SPD-Europaabgeordnete geben deutschen Asylkompromiss auf

Mit knapper Mehrheit haben die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament das sogenannte "Prinzip der sicheren Drittstaaten" beim Asylrecht und somit den seit 1993 in Deutschland bewährten so genannten Asylkompromiss verworfen.

Im Rahmen des Vorschlags zur "Richtlinie über Mindestnormen für die Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft" haben sich die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Danach sollen alle EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vornehmen, um über die Gewährung von Asyl für Flüchtlinge zu entscheiden. Kommt ein Antragsteller jedoch aus einem Land ohne politische Verfolgung ("sicheres Herkunftsland"), kann die Person ohne weitere Prüfung in bestimmte Herkunftsländer zurück geschickt werden. Dies entspricht auch dem deutschen "Asylkompromiß", aufgrund dessen die Asylbewerberzahlen von 430.000 im Jahr 1992 auf derzeit durchschnittlich 70.000 jährlich gefallen sind.

Im Europäischen Parlament wurde durch eine Mehrheit von Sozialdemokraten, Grünen und weiten Teilen der Liberalen die Linie der Mitgliedstaaten nun dahin geändert, dass künftig "sichere Herkunftsländer" nicht mehr anzuerkennen sind. Dies würde eine Beschleunigung von Asylverfahren und mehr Transparenz so gut wie unmöglich machen. Dabei hat gerade die deutsche Praxis gezeigt, dass eine vernünftige und praktikable Regelung möglich ist.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten über das Votum des Parlaments hinwegsetzen. Möglich ist dies dadurch, dass das Parlament bei dieser Richtlinie nur anhörungsberechtigt ist, nicht aber gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten entscheidet.