Februar 2017

Mit CETA die Globalisierung aktiv gestalten

Mit CETA die Globalisierung aktiv gestalten

Es gibt wohl genauso viele Gegner wie Befürworter beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Weil mich viele Bürger angeschrieben und mir ihre Bedenken gegen CETA mitgeteilt haben, habe ich mich sehr intensiv mit dem Abkommen befasst und den Vertragstext genau gelesen. Nach Abwägung aller vorgebrachten Argumente bin ich der Meinung, dass die mit CETA verbundenen Chancen die Risiken deutlich überwiegen. Wir sollten in dieser schwierigen weltpolitischen Lage mit diesem Abkommen zwischen der EU und Kanada ein deutliches Zeichen setzen gegen aufkommenden Nationalismus, Abschottung und Handelsbeschränkungen.

Kanada ist für unsere exportorientierte bayerische Wirtschaft einer der wichtigsten Handelspartner. Allein im Jahr 2015 betrugen die bayerischen Gesamtexporte knapp 179 Milliarden Euro. Der Wert der nach Bayern importieren Güter lag bei 161 Milliarden Euro.

Ziel des CETA-Abkommens ist es, nahezu alle Einfuhrzölle abzuschaffen, so dass die EU-Exporteure jährlich mehr als 500 Millionen Euro sparen werden. Die so genannten Konformitätsbescheinigungen sparen nochmals hohe Summen ein. Das ist gut für unsere bayerischen Unternehmen und in der Folge auch für unsere Arbeitsplätze vor Ort. Hier ein Beispiel: Wenn ein Spielzeughersteller Produkte nach Kanada exportieren möchte, die bereits innerhalb der EU auf alle notwendigen Normen und Anforderungen geprüft worden sind, muss er diese Tests nicht noch einmal durch die kanadischen Behörden durchführen lassen. Denn die EU und Kanada haben vereinbart, die Konformitätsbescheinigungen der Gegenparteien für die unterschiedlichsten Produkte anzuerkennen. Dies ist besonders für kleinere und mittelständische Unternehmen eine erhebliche Erleichterung, denn sie müssen nicht die teuren Kosten für zwei Prüfungen tragen.

Die viel kritisierten Schiedsgerichtsverfahren - es wird sie nicht geben! Vielmehr wird eine unabhängige Investitionsgerichtsbarkeit geschaffen: Es wird ein Gericht geben, gegen dessen Entscheidungen Berufung eingelegt werden kann. Langfristig wollen wir in der EU einen internationalen Investitionsgerichtshof etablieren. Durch diesen Gerichtshof sollen dann sämtliche bisherigen Mechanismen zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten aus laufenden EU-Abkommen, von Mitgliedstaaten mit Drittländern und aus anderen Verträgen zwischen Drittländern ersetzt werden.

Und zuletzt: CETA schränkt auch das Recht der Mitgliedstaaten nicht ein, Dienstleistungen von öffentlichem Interesse weiterhin selbst zu regulieren. Ganz deutlich: CETA beinhaltet keine Verpflichtung zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen wie der Wasserversorgung, der Gesundheitsfürsorge und der Bildung.

Aus diesen Gründen habe ich bei der Abstimmung im Europäischen Parlament für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt.