April 2017

Brexit: Welche Auswirkungen er auf Bayern haben wird

Brexit: Welche Auswirkungen er auf Bayern haben wird

Es ist ein historischer Moment, allerdings kein glücklicher: Erstmals verlässt ein Mitglied die Europäische Union. Großbritannien hat die EU am 29. März offiziell über seinen Austritt informiert. Mit der Einreichung der Scheidungspapiere tickt ab jetzt die Uhr. Am 30. März 2019 endet nach den Verträgen die EU-Mitgliedschaft des Vereinigen Königreichs, es sei denn, diese Frist wird durch die 27 Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament verlängert.

Nun beginnen die schwierigen Trennungsverhandlungen. Wie bei einer komplizierten Scheidung müssen die seit 44 Jahren geschaffenen Verflechtungen zwischen der EU und Großbritannien gelöst werden und muss geregelt werden, wie der Ausstieg gemanagt werden kann. Eine Herkulesaufgabe, die kaum in zwei Jahren zu bewältigen ist, so dass es wohl zur Vereinbarung von übergangsbestimmungen kommen muss, wenn der Austritt geregelt vonstatten gehen soll. Mir ist wichtig, dass wir dabei vernünftig miteinander umgehen. Denn es gibt enge Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und insbesondere Bayern und UK: Siemens hat 2016 allein mit seinen Standorten in UK einen Umsatz von 4,6 Milliarden erwirtschaftet, BMW läßt den Mini und Rolls-Royce in U.K. bauen. Betroffen sind daneben viele Mittelständler aus den Bereichen Maschinenbau, Lebensmittel und Logistik wie auch Kfz-Zulieferer. Tritt UK aus der Europäischen Zollunion aus, drohen Zölle und Hindernisse an den Grenzen, die gerade für Unternehmen, die Just-in-Time produzieren, erhebliche Nachteile mit sich bringen können.

Es gibt Stimmen, die an den Briten ein abschreckendes Exempel statuieren wollen. Solche Rachegelüste halte ich ebenso für falsch wie die Forderung UKs, mit den Austrittsbedingungen gleich die neuen Handelsbeziehungen zu regeln. Erst muss geklärt sein, wie wir auseinandergehen, dann lässt sich das neue Verhältnis klären. Für Großbritannien, aber auch für die EU, steht viel auf dem Spiel.

Klar muss sein, dass Nicht-EU-Mitglieder wie dann UK niemals die gleichen Rechte haben dürfen wie Mitglieder der EU. Wir in Europa müssen daher jetzt unsere Interessen klar formulieren und mit Nachdruck vertreten. Im Europäischen Parlament, das über den Austrittsvertrag wie auch die neuen Handelsbeziehungen mit UK abstimmen muss, haben wir in dieser Woche in einer Entschließung drei Prioritäten formuliert: Die Einheit der 27 Mitgliedsstaaten muss gewahrt werden, die Grundwerte der EU und damit vor allem die vier Grundfreiheiten sind für jedes Land, das in den Binnenmarkt liefern will, zu akzeptieren. Und unsere EU-Bürger, die in U.K. leben, müssen die gleichen Rechte haben wie UK-Bürger in der EU. Die weiteren Verhandlungen, die für die EU der frühere Binnenmarktkommissar Michel Barnier führt, werden wir im EP kontinuierlich begleiten.