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April 2017 Sicherung für Einheimischenmodelle![]() Gute Nachricht für die bayerischen Kommunen: Sie dürfen weiterhin Baugrundstücke verbilligt an Ortsansässige verkaufen. Die EU-Kommission hat sich mit Deutschland auf Leitlinien zur Vergabe von sogenannten Einheimischenmodellen geeinigt. Ich begrüße sehr, dass damit für die Kommunen endlich Rechtssicherheit herrscht. Die EU-Kommission hatte 2007 wegen einer möglichen Ungleichbehandlung anderer Interessenten Einspruch gegen die Einheimischenmodelle erhoben und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie war der Auffassung, dass Deutschland hier unter anderem gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsbürgerschaft sowie gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Dabei soll doch mit der Bauland-Vergünstigung besonders jungen Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit eröffnet werden, in ihrem Heimatort ansässig zu bleiben. Schließlich kämpfen viele Gemeinden gegen eine überalterung der Bevölkerung, weil sich gerade junge Leute teures Bauland vor Ort nicht mehr leisten können. Am Ende ist dies nicht nur ein Problem bei der Bevölkerungsstruktur, sondern auch für den Erhalt von Kultur, Brauchtum und Traditionen. Bei dem Modell kommen nur Bewerber zum Zug, die eine bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei der Punktebewertung zur Vergabe dürfen gemäß den neuen Leitlinien jetzt auch soziale Kriterien wie beispielsweise die Anzahl der Kinder oder pflegebedürftige Angehörige berücksichtigt werden. Zudem darf nun offiziell berücksichtigt werden, wie lange der Einheimische bereits ansässig ist. In meinen Augen ist auch äußerst richtig und wichtig: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann Pluspunkte sammeln und darf ebenfalls bevorzugt behandelt werden. Der Bundestag hat das Baugesetz inzwischen entsprechend angepasst. |