Mai 2017

Nichts verpassen mit Online-Diensten im Gepäck

Nichts verpassen mit Online-Diensten im Gepäck

Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen sich für den Urlaub ein Buch. Voller Vorfreude schlagen Sie es am Strand auf - und sehen weiße Seiten, versehen mit dem Hinweis "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar". Unvorstellbar! Doch genau das passiert bislang Urlaubern, Studenten im Auslandspraktikum oder Geschäftsreisenden bei Online-Diensten aus ihrem Heimatland. Trotz bezahltem Abonnement sind Filme, E-Books, Musik oder Videospiele im Ausland schlicht nicht abrufbar.

Dies wird sich nun ändern: Kunden von bezahlten Online-Diensten wie Amazon Prime, iTunes, Maxdome, Spotify, Sky oder Netflix können künftig auch im europäischen Ausland ihre Abonnements nutzen - ohne zusätzliche Kosten. Das haben wir in dieser Woche im Europäischen Parlament in Straßburg entschieden.

Bislang war die "Mitnahme" des Abos ins EU-Ausland oftmals aufgrund territorialer Lizenzen nicht möglich. Das so genannte "Geoblocking" verhinderte, dass die Nutzer auf ein in ihrer Heimat abgeschlossenes Abonnement auch im EU-Ausland Zugriff hatte. Nun muss im Ausland nicht mehr auf das Staffelfinale der Lieblingsserie oder das Top-Spiel des Lieblingsvereins verzichtet werden. Ich selbst kenne das Gefühl zu gut. Als gebürtige Münchnerin freue ich mich sehr, dass ich endlich die Spiele meines Heimatvereins, dem FC Bayern München, auch auf Dienstreisen oder im Urlaub nicht mehr verpassen muss.

Aus meiner Sicht ist dies ein großer Schritt zu einem grenzenlosen digitalen Europa. Europas Binnenmarkt wächst stetig weiter zusammen - nun auch wieder ein Stückchen mehr in der digitalen Welt.

Die neue Verordnung gilt für sämtliche Online-Dienste, für die ein Abonnent eine Zahlung geleistet hat. Anbieter von Online-Diensten, die ohne Zahlung eines Geldbetrags zur Verfügung gestellt werden - wie z. B. der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ihrer Mediathek - erhalten die Möglichkeit, freiwillig in den Anwendungsbereich der Verordnung zu fallen. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Anbieter von Online-Diensten verpflichtet, den Wohnsitz ihrer Abonnenten zu verifizieren. Nach der heutigen Zustimmung durch das Europäische Parlament wird die neue Verordnung voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten.

Ab dem 15. Juni dieses Jahres werden nun endlich auch die Roaminggebühren für das Telefonieren, Versenden einer SMS oder das Surfen im Internet im EU-Ausland wegfallen. Einem entspannten Sommerurlaub steht dann nichts mehr im Weg.