Juni 2017

Umstrittene Nachbesserungen beim Greening

Umstrittene Nachbesserungen beim Greening

Für den Normalverbraucher ist es wahrscheinlich kaum ein Begriff, Landwirte hingegen kennen es: Greening. Dahinter versteckt sich ein Teil der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der EU-Agrarförderung. Die Prämie unterliegt strikten Auflagen in Form von Umweltleistungen, die von den einzelnen Betrieben erbracht werden müssen. Dazu gehört auch, dass die Landwirte fünf Prozent ihrer betrieblichen Anbauflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen müssen.

Seit 2015 ist das Greening Pflicht, nun hat die EU-Kommission eine Reihe von Nachbesserungen vorgelegt. Dazu gehört auch ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau auf den ökologischen Vorrangflächen. Der Agrarausschuss hat dies abgelehnt, im Plenum wurde das erforderliche Quorum jedoch knapp verfehlt. Sozialdemokraten und Grüne mit Stimmen der Liberalen schlossen sich nicht dem Votum des Agrarausschusses an, der unser Landwirte gestärkt hätte. Damit ist das von der Kommission vorgeschlagene Verbot nun durch.

Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung? Es ist zu befürchten, dass auch beim Anbau von Eiweißpflanzen auf diesen Ackerflächen bald kein chemischer Pflanzenschutz mehr benutzt werden darf. Der Anbau von Eiweiß in der EU, den wir nachhaltig fördern wollten, wird damit konterkariert. Die Förderung des Eiweißanbaus war richtig, um den Import von Soja aus Drittländern als Futtermittel zu verringern. Nach der Entscheidung zum Greeningwird die EU wieder stärker auf die Einfuhr von Eiweiß-Erzeugnissen aus Brasilien oder anderen Exportländern angewiesen sein. Experten haben ausgerechnet, dass dieser Import mit hohen Umweltbelastungen verbunden ist.

Zudem leisten die Eiweiß-Pflanzen in Europa einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, schonen Ressourcen wie Boden, Wasser und fossile Rohstoffe, sind wichtige Blühpflanzen für Bestäuberinsekten, gehören zur gesunden und nachhaltigen Ernährung von Mensch und Tier.