Juni 2017

Der deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof: Prof. Dr. Thomas von Danwitz

Der deutsche Richter am Europäischen Gerichtshof: Prof. Dr. Thomas von Danwitz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das höchste europäische Gericht und besteht aus 28 Richtern, einer aus jedem Mitgliedstaat. "Deutscher Richter" ist seit Oktober 2006 Thomas von Danwitz.

Es ist eine Ernennung, die mit einem knallharten Auswahlverfahren verbunden ist - erst in Deutschland, dann in der EU. Man orientiert sich an den Voraussetzungen, die für die Berufung an Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht gelten. Zu den Kriterien für die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten gehören unter anderem Sachlichkeit, Objektivität und Entscheidungsfreude, natürlich Kenntnisse und Interesse am Europarecht. Sowie exzellente Französischkenntnisse, denn in dieser Sprache findet die gesamte Arbeit der Richter statt.

Thomas von Danwitz, Jahrgang 1962 und aus dem Raum Köln, hat sich schon früh dem europäischen Weg verschrieben. Nach dem Abitur studierte er Jura, Politologie und neuere Geschichte an den Universitäten Bonn und Genf. 1988 promovierte er in Rechtswissenschaften, ging dann an die französische Eliteverwaltungshochschule ENA in Paris. Dort legte er 1990 sein "Diplôme international d'administration publique" ab. Zu seiner ENA-Ausbildung gehören auch praktische Erfahrungen beim Präfekten des Départements Haute-Marne, am Conseil d'État, dem obersten Verwaltungsgericht, und im Kabinett des französischen Richters am Europäischen Gerichtshof der EG in Luxemburg.

1996 wurde Thomas von Danwitz an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn habilitiert, folgte dann einem Ruf an die Ruhr-Universität Bochum. Dort übernahm er den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht, war Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Umweltrecht und Direktor des Institutes für Berg- und Energierecht. In den folgenden Jahren war der Jurist als Gastprofessor in den USA, an den Universitäten von Tours und der Sorbonne in Paris, war an der Universität Köln erst am Institut für Medien- und Kommunikationsrecht tätig, bevor er auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Europarecht, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht wechselte und Direktor des Instituts für öffentliches Recht und Verwaltungslehre wurde.

Für seinen Einsatz um die deutsch-französischen Beziehungen verlieh man ihm 2004 den "Nationalen Verdienstorden" Frankreichs. 2010 wurde von Danwitz mit der Ehrendoktorwürde der Université François Rabelais de Tours geehrt.

In seinem hohen richterlichen Amt am Europäischen Gerichtshof hat Thomas von Danwitz unter anderem die Aufgabe, gemeinsam mit seinen Kollegen darüber zu entscheiden, ob nationales Recht mit Europarecht konform ist, und zu überprüfen, ob das EU-Recht in den Mitgliedsstaaten auch angewendet wird. Es ist ein sehr aufwändiger Prozess und mit großer Verantwortung verbunden. Denn die Wirkung eines EuGH-Urteils hat weitreichende Auswirkungen für alle Mitgliedsstaaten. Eine 60-Stunden-Arbeitswoche ist daher bei EU-Richtern normal.