Dezember 2017

Brexit-Verhandlungen: Durchbruch mit weiterem Klärungsbedarf

Brexit-Verhandlungen: Durchbruch mit weiterem Klärungsbedarf

Die Verhandlungen über den Brexit machen Fortschritte. Von einem Durchbruch, wie er in vielen Medien dargestellt wurde, sind wir jedoch noch weit entfernt. Erfreulich ist lediglich, dass es gelungen ist, die Rechte der EU-Bürger in UK und der britischen Bürger in der EU zu sichern. In Bayern allein leben derzeit ca. 18.000 britische Bürger, mehr als 300.000 Deutsche leben in UK.

EU-Bürger in Großbritannien sowie Briten in der EU behalten nach den jüngsten Vereinbarungen ihre Personenfreizügigkeit, also die Freiheit, in einem anderen Land als ihrem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Das gilt auch für Familienmitglieder und Kinder, die nach dem Brexit geboren werden.

Alle EU-Bürger und Briten behalten demnach auch ihre jeweiligen Rechte auf Pensionen, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Auch für Studenten aus der EU, die zum Studium nach Großbritannien gehen, gibt es gute Nachrichten: Sie müssen im Vergleich zu heute keine höheren Studiengebühren zahlen.

Schwierig werden nun die Verhandlungen über die zukünftige Zusammenarbeit werden. Die Briten möchten zwar die EU verlassen, aber in der Übergangsphase gerne noch voll vom Binnenmarkt profitieren. So sinnvoll dies für diverse Wirtschaftsbeziehungen sein mag, Rosinenpickerei können wir nicht akzeptieren. Es muss einen Unterschied geben zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und Ländern, die weder Mitglied der EU und damit im Binnenmarkt sind, noch der Zollunion angehören. Diese eindeutige Haltung schulden wir den Menschen und Unternehmen - auf beiden Seiten. Sie brauchen Planungs- und Rechtssicherheit. Je eher die Rahmenbedingungen also klar sind, desto besser.

Wir Europaabgeordnete haben den Staats- und Regierungschefs nun empfohlen, zu Brexit-Phase II überzugehen. Dafür haben wir ihnen ein paar wichtige Hausaufgaben für die weiteren Verhandlungen mitgegeben. So muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass die Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf die Auslegung der Rechte der Bürger verbindlich ist. Gleichzeitig muss eine unabhängige nationale Behörde geschaffen werden, die als Vermittlungsstelle für Bürgerbeschwerden fungiert. Auch die Zusagen, die bezüglich der Situation zwischen Nordirland und Irland gemacht wurden, müssen uneingeschränkt durchsetzbar sein. Und nur noch einmal zur Erinnerung: Das Parlament wird das letzte Wort über das Verhandlungsergebnis haben. Nur, wenn alle strittigen Punkte zu unserer Zufriedenheit erledigt werden, werden wir dem Austrittsabkommen zustimmen, das bis Ende März 2019 abgeschlossen sein soll.