Dezember 2017

Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly

Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly

Haben Sie Schwierigkeiten bei Nachfragen zur Einsicht von Dokumenten der EU? Warten Sie mit Ihrer Organisation auf ausstehende Zahlungen durch eine EU-Institution? Oder haben Sie andere Beschwerden in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit der EU? Dann ist die Europäische Bürgerbeauftragte der richtige Ansprechpartner.

Das Europäische Parlament ernennt den Bürgerbeauftragten, auch Europäischer Ombudsmann genannt, für die Dauer einer Wahlperiode. Die Wiederwahl ist möglich. Seit 2013 hat die Irin Emily O'Reilly diesen Posten inne. Die Irin war zuvor 10 Jahre lang in ihren Land als weibliche Ombudsfrau und Beauftragte für Informationsfreiheit tätig. O'Reilly ist preisgekrönte Journalistin und Autorin. Sie hat drei von Kritikern gefeierte Bücher über irische Politik und Medien verfasst und ist Mitglied des internationalen Beratungsausschusses einer Journalismus-Stiftung der Universität Harvard.

Emily O'Reilly hat ihr Studium der Europäischen Sprachen und Literatur an der Universität von Dublin abgeschlossen und dazu noch ein Diplom in Erziehungswissenschaften. 2008 erhielt sie für ihr unermüdliches Eintreten für Menschenrechte - als Journalistin und als Ombudsfrau - die Ehrendoktorwürde in Rechtswissenschaft der National University Irland. 2014 erlangte sie einen weiteren Ehrendoktortitel in Rechtswissenschaft der Universität Dublin. Während ihrer journalistischen Karriere wurde sie zweimal als Journalist des Jahres ausgezeichnet.

Die Bürgerbeauftragte untersucht Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen, Agenturen und sonstigen Stellen der EU. Dazu gehören zum Beispiel Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung, Ungerechtigkeiten, Diskriminierung, Auskunftsverweigerung oder unnötige Verzögerungen. Die Bürgerbeauftragte wird entweder aufgrund von Bürgerbeschwerden oder aus eigener Initiative tätig.

Jeder Bürger oder Einwohner der EU sowie jedes Unternehmen oder jede Organisation mit Sitz in der EU hat das Recht, bei ihr eine Beschwerde einzureichen. Dazu muss derjenige nicht persönlich vom Fall betroffen sein. Allerdings muss die Beschwerde innerhalb von zwei Jahren eingereicht werden, nachdem der Sachverhalt bekannt wurde, auf dem die Beschwerde beruht. Zudem muss zuvor die betroffene Institution kontaktiert worden sein. Die Bürgerbeauftragte ist nicht verantwortlich für Beschwerden, die nationale, regionale oder lokale Verwaltungen betreffen. Außerdem fällt der Europäische Gerichtshof nicht unter ihr Mandat.