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Vorratsdatenspeicherung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Noch vor Jahresende wollen nun Europäisches Parlament und EU-Rat gemeinsam in dieser für alle Bürger sensiblen Frage zu einem Ergebnis kommen.

Vor dem Hintergrund zahlreicher Terroranschläge zielt die Richtlinie auf eine europaweite Harmonisierung der Speicherung verschiedener Daten ab, die bei der elektronischen Kommunikation anfallen.

Die Telekommunikationsunternehmen werden demnach verpflichtet, die bislang für Abrechnungszwecke erhobenen Verkehrsdaten ihrer Kunden für einen bestimmten Zeitraum zu speichern. Dazu gehören neben dem Beginn und dem Ende aller Telefonate im Mobil- und Festnetzbereich, auch die Verbindungsdaten, die bei SMS-Kurzmitteilungen und bei der Internetnutzung anfallen. Die Speicherungsverpflichtung erstreckt sich ferner auf die an einer Kommunikation beteiligten Teilnehmer. Nicht gespeichert werden soll der Inhalt einer Kommunikation.

Im Verdachtsfall sollen die Ermittlungsbehörden ein Zugriffsrecht auf die gesammelten Daten erhalten. Davon erhoffen sich die Ermittlungsbehörden deutliche Verbesserungen bei der Bekämpfung schwerer Straftaten. Mit Hilfe der Daten können anhand von Zeit und Standort Verbindungen zwischen Personen und Ereignissen hergestellt werden. Experten bezeichnen dies als eines der wichtigsten Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus.

Der Vorschlag wirft vor dem Hintergrund des Datenschutzes und der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen jedoch eine Reihe von Fragen auf. Angelika Niebler, die als Berichterstatterin für den Industrieausschuss mit diesem Thema intensiv befasst ist, hat die strittigen Punkte in einer ersten Stellungnahme zusammengefasst. Kritisch ist aus ihrer Sicht neben dem Umfang der zu speichernden Daten insbesondere die Frage, wie lange Daten überhaupt gespeichert werden sollen.

Die EU-Kommission hat einen Zeitraum von einem Jahr bzw. sechs Monaten bei Internetdaten vorgeschlagen. Dies ist sorgfältig zu prüfen, meint Angelika Niebler. Für außerordentlich wichtig hält sie außerdem, dass die Daten, die gespeichert werden, nicht allein von Experten aus den Mitgliedstaaten festgelegt werden. In dieser für die Bürgerrechte wichtigen Frage sollte das Parlament ein gewichtiges Wort mitzureden haben. Denn so sehr eine effiziente Datenspeicherung der Verbrechensbekämpfung dient, so wenig wollen wir "gläserne Bürger".

Fundstellen im Internet:

Die Stellungnahme von Dr. Angelika Niebler zur Vorratsdatenspeicherung

Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten vom 21. September 2005

http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/doc/info_centre/communic_reports/
data_retention/retention_proposal_de_com_2005_0438.pdf

Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung finden Sie auf der Homepage von "europa-digital" unter folgender Adresse:

http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/vdatens.shtml

Einen Überblick auf die Argumente der TK-Unternehmen gibt es auf der Homepage des BDI unter folgender Adresse:

http://www.bdi-online.de/de/fachabteilungen/5018.htm