Vorratsdatenspeicherung
Die Europäische Kommission
hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Speicherung
von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Noch vor Jahresende
wollen nun Europäisches Parlament und EU-Rat gemeinsam
in dieser für alle Bürger sensiblen Frage zu
einem Ergebnis kommen.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Terroranschläge
zielt die Richtlinie auf eine europaweite Harmonisierung
der Speicherung verschiedener Daten ab, die bei der elektronischen
Kommunikation anfallen.
Die Telekommunikationsunternehmen werden demnach verpflichtet,
die bislang für Abrechnungszwecke erhobenen Verkehrsdaten
ihrer Kunden für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
Dazu gehören neben dem Beginn und dem Ende aller
Telefonate im Mobil- und Festnetzbereich, auch die Verbindungsdaten,
die bei SMS-Kurzmitteilungen und bei der Internetnutzung
anfallen. Die Speicherungsverpflichtung erstreckt sich
ferner auf die an einer Kommunikation beteiligten Teilnehmer.
Nicht gespeichert werden soll der Inhalt einer Kommunikation.
Im Verdachtsfall sollen die Ermittlungsbehörden
ein Zugriffsrecht auf die gesammelten Daten erhalten.
Davon erhoffen sich die Ermittlungsbehörden deutliche
Verbesserungen bei der Bekämpfung schwerer Straftaten.
Mit Hilfe der Daten können anhand von Zeit und Standort
Verbindungen zwischen Personen und Ereignissen hergestellt
werden. Experten bezeichnen dies als eines der wichtigsten
Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung des
organisierten Verbrechens und des Terrorismus.
Der Vorschlag wirft vor dem Hintergrund des Datenschutzes
und der wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen
jedoch eine Reihe von Fragen auf. Angelika Niebler, die
als Berichterstatterin für den Industrieausschuss
mit diesem Thema intensiv befasst ist, hat die strittigen
Punkte in einer ersten Stellungnahme zusammengefasst.
Kritisch ist aus ihrer Sicht neben dem Umfang der zu speichernden
Daten insbesondere die Frage, wie lange Daten überhaupt
gespeichert werden sollen.
Die EU-Kommission hat einen Zeitraum von einem Jahr bzw.
sechs Monaten bei Internetdaten vorgeschlagen. Dies ist
sorgfältig zu prüfen, meint Angelika Niebler.
Für außerordentlich wichtig hält sie außerdem,
dass die Daten, die gespeichert werden, nicht allein von
Experten aus den Mitgliedstaaten festgelegt werden. In
dieser für die Bürgerrechte wichtigen Frage
sollte das Parlament ein gewichtiges Wort mitzureden haben.
Denn so sehr eine effiziente Datenspeicherung der Verbrechensbekämpfung
dient, so wenig wollen wir "gläserne Bürger".
Fundstellen im Internet:
Die Stellungnahme
von Dr. Angelika Niebler zur Vorratsdatenspeicherung
Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
von Verkehrsdaten vom 21. September 2005
http://europa.eu.int/information_society/policy/ecomm/doc/info_centre/communic_reports/
data_retention/retention_proposal_de_com_2005_0438.pdf
Hintergrundinformationen
zur Vorratsdatenspeicherung finden Sie auf der Homepage
von "europa-digital" unter folgender Adresse:
http://www.europa-digital.de/aktuell/fdw/vdatens.shtml
Einen Überblick auf
die Argumente der TK-Unternehmen gibt es auf der Homepage
des BDI unter folgender Adresse:
http://www.bdi-online.de/de/fachabteilungen/5018.htm
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