Mai/Juni 2018

Hilfe im Katastrophenfall - freiwillig und ohne EU-Kontrolle

Hilfe im Katastrophenfall - freiwillig und ohne EU-Kontrolle

Erinnern Sie sich noch an die verheerenden Waldbrände in Portugal im vergangenen Jahr? Ganze Dörfer waren vom Feuer umgeben, fast 100 Menschen starben. Das Land konnte den Flammen alleine nicht Herr werden und rief um Hilfe. Frankreich, Spanien und auch Russland schickten Löschflugzeuge zur Unterstützung der portugiesischen Einsatzkräfte.

Nicht zuletzt diese Naturkatastrophe hat gezeigt: Die Einsatzbereitschaft der Europäischen Union ist in solchen Fällen nicht flexibel und effizient genug. Deshalb hat die Europäische Kommission letztes Jahr einen EU-Masterplan für eine künftige Zusammenarbeit im Katastrophenfall vorgelegt.

Vorgesehen ist der Aufbau eigener EU-Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung. So soll die bestehende Europäische Notfallkapazität zu einem offiziellen Europäischen Katastrophenschutz-Pool ausgebaut werden. Aus den Mitgliedsstaaten sollen hierzu verpflichtend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen zum Beispiel Löschflugzeuge zur Waldbrandbekämpfung, Hochleistungspumpen oder auch notfallmedizinische Teams. Zusätzlich sollen EU-Einheiten unter dem Namen "RescEU" zur Katastrophenabwehr zum Einsatz kommen.

Die Unterstützung von Mitgliedstaaten bei Katastrophen macht Sinn, wenn ein Land allein die Lage nicht bewältigen kann. Das ist gelebte europäische Solidarität!

Den Aufbau EU-eigener Kapazitäten lehne ich hingegen ab. Das geht über die Kompetenzen der EU hinaus. Wir brauchen keine EU-Hubschrauber oder Löschflugzeuge! Katastrophenschutz muss vor Ort geleistet werden und damit Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Nur ergänzende Unterstützung auf europäischer Ebene macht Sinn.

Durch intensive Gespräche und Verhandlungen konnte der Vorschlag der Kommission in mehreren Punkten abgeändert werden. Nun wird die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Vorhaltung ausreichender nationaler Kapazitäten betont. Genauso wie die Freiwilligkeit des EU-Katastrophenschutz-Pools. Das bedeutet, dass der Staat, dem die Mittel gehören, darüber entscheidet, ob er sie entsendet.

Beim Einsatz der RescEU-Einheiten liegt die Entscheidung über den Einsatz bei der Kommission, Kommando und Kontrolle übernimmt dann vor Ort der Empfänger. Insgesamt hat das EU-Verfahren nur ergänzenden Charakter, es ersetzt nicht die nationalen Ressourcen und Verantwortlichkeiten.

Als CSU-Europagruppe geht uns auch der geänderte Vorschlag noch zu weit. Europäische Regelungen, die einen Teil der Verantwortung für den Katastrophenschutz von den Mitgliedsstaaten auf die EU verlagern, lehnen wir ab. Solidarität ja, aber die Hauptverantwortung muss bei den Mitgliedsstaaten bleiben. Die EU ist schließlich kein Reparaturbetrieb für Staaten, die ihre Hausaufgaben über viele Jahre hinweg nicht gemacht haben.