August/September 2018

Urheberrecht gilt auch im Internet

Urheberrecht gilt auch im Internet

Diebstahl bleibt Diebstahl - das gilt auch für kreatives und geistiges Eigentum, es gilt auch fürs Internet. Nur, weil es dort für jedermann auf einfache Weise zugänglich ist, darf man es noch lange nicht einfach so nutzen oder weiterverbreiten. Auch digitale Inhalte fallen unters Urheberrecht. Alle Rechteinhaber haben einen Anspruch auf Anerkennung ihres geistigen Eigentums - online genauso wie offline. Künstlern, Kreativen und Journalisten steht dafür eine angemessene Vergütung zu. Der kulturelle Diebstahl im Netz muss endlich aufhören.

Deshalb fordern wir im Europaparlament ein digitales Copyright. Der Online-Bereich braucht endlich verbindliche und durchsetzbare Regeln. Es wird Zeit, dass Online-Plattformen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern treffen und die unentgeltliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken eindämmen. Rechteverwerter wie die GEMA, der Deutsche Verband der Zeitungsverleger aber auch international renommierte Künstler wie Paul McCartney unterstützen das Bestreben nach Regelungen für einen strengen Schutz des Urheberrechts. Wir Parlamentarier haben nun die EU-Kommission damit betraut, praktikable Lizenzvereinbarungen zwischen Plattformen und Rechteeigentümern auszuhandeln. Die Verhandlungen beginnen im Oktober. Bis zur Europawahl im Mai 2019 soll die neue Richtlinie verabschiedet sein.

Ich möchte nochmals klarstellen: Wir haben keine Upload-Filter eingeführt, keine Steuer auf Links beschlossen und das freie Internet ist auch nicht in Gefahr. Plattformen wie Wikipedia sind genauso wenig wie private Homepages, Blogs oder Start-ups von den Regelungen betroffen. Es geht darum, die großen Internetplattformbetreiber mit ihren kommerziellen Geschäftsmodellen in die Pflicht zu nehmen und die Werke von Künstlern und Autoren zu schützen.