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Europäisches Parlament will keine EU-Fördermittel für Betriebsverlagerungen

Bereits seit längerem steht die Verwendung von EU-Fördermitteln, die eigentlich für die regionale Entwicklung gedacht sind, de facto aber für Standortverlagerungen zum Einsatz kommen, in der Kritik.

Jetzt verlangt das Europäische Parlament in einer Entschließung, dass keine Fördermittel gewährt werden sollen, wenn diese nicht aufgrund der wirtschaftlichen Situation gerechtfertigt sind oder sie zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust führen können. Zudem sollen Unternehmen, die EU-Fördermittel erhalten, eine Standortgarantie von sieben Jahren leisten. Sollten sie in dieser Zeit dennoch Teile ihres Betriebes verlagern, müssten sie die Fördermittel generell zurückerstatten.
Außerdem fordert das Europäische Parlament, dass die Verordnung über die Strukturfonds für die kommenden Jahre bis 2013 eine Regelung enthält, mit der eine EU-Förderung von Standortverlagerungen innerhalb der EU ausgeschlossen wird.
"Um auf das Problem der Standortverlagerungen angemessen reagieren zu können, brauchen wir ein transparentes System der Unternehmensförderung. Es muss klar sein welches Unternehmen wofür EU-Mittel erhält", so Angelika Niebler befürwortend.