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Europäisches Parlament will keine EU-Fördermittel für Betriebsverlagerungen
Bereits seit längerem
steht die Verwendung von EU-Fördermitteln, die eigentlich
für die regionale Entwicklung gedacht sind, de facto
aber für Standortverlagerungen zum Einsatz kommen,
in der Kritik.
Jetzt verlangt das Europäische Parlament in einer
Entschließung, dass keine Fördermittel gewährt
werden sollen, wenn diese nicht aufgrund der wirtschaftlichen
Situation gerechtfertigt sind oder sie zu einem erheblichen
Arbeitsplatzverlust führen können. Zudem sollen
Unternehmen, die EU-Fördermittel erhalten, eine Standortgarantie
von sieben Jahren leisten. Sollten sie in dieser Zeit
dennoch Teile ihres Betriebes verlagern, müssten
sie die Fördermittel generell zurückerstatten.
Außerdem fordert das Europäische Parlament,
dass die Verordnung über die Strukturfonds für
die kommenden Jahre bis 2013 eine Regelung enthält,
mit der eine EU-Förderung von Standortverlagerungen
innerhalb der EU ausgeschlossen wird.
"Um auf das Problem der Standortverlagerungen angemessen
reagieren zu können, brauchen wir ein transparentes
System der Unternehmensförderung. Es muss klar sein
welches Unternehmen wofür EU-Mittel erhält",
so Angelika Niebler befürwortend.
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