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Medienlandschaft im Umbruch - Europäische Gesetzgebung wird angepasst - Veranstaltung der FU-Bad Tölz
Die Medienwelt ist in einem
starken Umbruch begriffen. Web TV, interaktives Fernsehen
und Filme übers Handy können die meisten Europäer
schon heute "on demand" bestellen. Immer mehr
und immer neue Inhalte "überfluten" uns.
Diese Entwicklung der weiteren Medienvielfalt hat nicht
nur Vorteile sondern wirft auch Probleme auf. Trauriges
Beispiel ist der jüngste Skandal im Allgäu,
wo Schulkinder pornografische Filme über ihre Handys
austauschten.
Angesichts der rasanten Entwicklung der Technik und der
Märkte im audiovisuellen Bereich hat die Europäische
Kommission im Dezember 2005 einen Vorschlag zur Neufassung
der aus dem Jahr 1989 stammenden Richtlinie "Fernsehen
ohne Grenzen" vorgelegt.
Dieser Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament
beraten und gehört sicherlich zu den Top-Themen des
Jahres. Er stand auch im Mittelpunkt des Gastvortrages
von Angelika Niebler in Bad Tölz bei der Jahreshauptversammlung
der Frauen-Union Bad Tölz, die anlässlich ihres
5-jährigen Bestehens die Europaabgeordnete Angelika
Niebler als Rednerin eingeladen hatte.
Durch die neu gefasste Richtlinie sollen erstmals für
alle audiovisuellen Mediendienste, unabhängig von
der Art der Übertragung, gemeinsame Standards im
Bereich der Werbung, des Jugendschutzes und der Unterstützung
europäischer Produktionen gesetzt werden.
"Brisanz verspricht dabei der Vorschlag, die Fernsehwerbung
zu flexibilisieren", so Angelika Niebler. Anstelle
der überaus detaillierten Vorschriften darüber,
wie oft und unter welchen Voraussetzungen ein Programm
durch Werbung unterbrochen werden dürfe, soll die
neu gefasste Richtlinie die Regeln vereinfachen.
Künftig sollen die Fernsehveranstalter selbst entscheiden,
wann sie Werbung in ihr laufendes Programm einfügen
wollen, anstatt wie jetzt zwischen den Werbeunterbrechungen
mindestens 20 Minuten zu warten. Die Gesamtdauer der Werbung
darf dadurch allerdings nicht zunehmen, da die Kommission
vorschlägt, die bestehende Begrenzung von 12 Minuten
pro Stunde beizubehalten. Ferner sollen die Bestimmungen
zum so genannten "product placement"- wie etwa
des Sportwagens von James Bond - geklärt werden.
"Aus politischer Sicht wird es meines Erachtens
darauf ankommen, dass Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes,
der Schutzes der Meinungsvielfalt und der Sicherung des
Medienstandortes Europa im Vordergrund stehen", gab
die Abgeordnete zu bedenken.
Mehr Informationen unter:
Entwurf der Neufassung der Richtlinie "Fernsehen
ohne Grenzen":
http://europa.eu.int/comm/avpolicy/regul/com2005-646-final-de.pdf
Informationen der Kommission zur Neufassung der Richtlinie
"Fernsehen ohne Grenzen":
http://europa.eu.int/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=2343
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