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Medienlandschaft im Umbruch - Europäische Gesetzgebung wird angepasst - Veranstaltung der FU-Bad Tölz

Die Medienwelt ist in einem starken Umbruch begriffen. Web TV, interaktives Fernsehen und Filme übers Handy können die meisten Europäer schon heute "on demand" bestellen. Immer mehr und immer neue Inhalte "überfluten" uns. Diese Entwicklung der weiteren Medienvielfalt hat nicht nur Vorteile sondern wirft auch Probleme auf. Trauriges Beispiel ist der jüngste Skandal im Allgäu, wo Schulkinder pornografische Filme über ihre Handys austauschten.

Angesichts der rasanten Entwicklung der Technik und der Märkte im audiovisuellen Bereich hat die Europäische Kommission im Dezember 2005 einen Vorschlag zur Neufassung der aus dem Jahr 1989 stammenden Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" vorgelegt.

Dieser Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament beraten und gehört sicherlich zu den Top-Themen des Jahres. Er stand auch im Mittelpunkt des Gastvortrages von Angelika Niebler in Bad Tölz bei der Jahreshauptversammlung der Frauen-Union Bad Tölz, die anlässlich ihres 5-jährigen Bestehens die Europaabgeordnete Angelika Niebler als Rednerin eingeladen hatte.

Durch die neu gefasste Richtlinie sollen erstmals für alle audiovisuellen Mediendienste, unabhängig von der Art der Übertragung, gemeinsame Standards im Bereich der Werbung, des Jugendschutzes und der Unterstützung europäischer Produktionen gesetzt werden.

"Brisanz verspricht dabei der Vorschlag, die Fernsehwerbung zu flexibilisieren", so Angelika Niebler. Anstelle der überaus detaillierten Vorschriften darüber, wie oft und unter welchen Voraussetzungen ein Programm durch Werbung unterbrochen werden dürfe, soll die neu gefasste Richtlinie die Regeln vereinfachen.

Künftig sollen die Fernsehveranstalter selbst entscheiden, wann sie Werbung in ihr laufendes Programm einfügen wollen, anstatt wie jetzt zwischen den Werbeunterbrechungen mindestens 20 Minuten zu warten. Die Gesamtdauer der Werbung darf dadurch allerdings nicht zunehmen, da die Kommission vorschlägt, die bestehende Begrenzung von 12 Minuten pro Stunde beizubehalten. Ferner sollen die Bestimmungen zum so genannten "product placement"- wie etwa des Sportwagens von James Bond - geklärt werden.

"Aus politischer Sicht wird es meines Erachtens darauf ankommen, dass Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes, der Schutzes der Meinungsvielfalt und der Sicherung des Medienstandortes Europa im Vordergrund stehen", gab die Abgeordnete zu bedenken.

Mehr Informationen unter:

Entwurf der Neufassung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen":

http://europa.eu.int/comm/avpolicy/regul/com2005-646-final-de.pdf

Informationen der Kommission zur Neufassung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen":

http://europa.eu.int/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=2343