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Europäisches Parlament will Rechtssicherheit für Kommunen im Vergaberecht
Über die Vergabevorschriften
in der EU zeichnet sich ein heftiger Konflikt zwischen
der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) auf der einen Seite und den europäischen Kommunen
auf der anderen Seite ab. Nach jüngsten Entscheidungen
des EuGH und Initiativen der Kommission fürchten
Städte, Gemeinde und Kommunen um ihre Organisationshoheit.
Dies wurde jetzt bei einer Anhörung des Binnenmarktsausschusses
im Europäischen Parlament deutlich. Im Kern besteht
eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, welche
Formen der interkommunalen Zusammenarbeit auch vergaberechtlich
zulässig sind.
So hatte die Europäische Kommission beispielsweise
die niedersächsische Gemeinde Hinte für ihre
Entscheidung gerügt, die Abwasserbeseitigung auf
einen Zweckverband zu übertragen. Durch eine vertragliche
Vereinbarung hatte sich die Gemeinde gegenüber dem
Zweckverband Informations- und Kontrollrechte vorbehalten.
Nach Meinung der Europäischen Kommission hatte kein
transparentes Vergabeverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung
stattgefunden.
Auch der Fall der Stadt Halle trägt zur Verunsicherung
in den Kommunen bei: Sie hatte einen ausschreibungspflichtigen
Auftrag direkt und ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft
vergeben, an der die Stadt mittelbar über die Stadtwerke
mit 75,1 % beteiligt war. An dieser Gesellschaft war auch
eine Privatfirma mit 24,9 % als Gesellschafter beteiligt.
Die Stadt Halle sah darin eine sog. "Inhouse-Vergabe",
also eine Vergabe an Eigengesellschaften, die nicht unter
das Vergaberecht fallen. Der EuGH hatte dagegen im Fall
Halle eine Ausschreibung gefordert.
Aufgrund dieser Entscheidungen sind nicht nur die Kommunalpolitiker
alarmiert. Gerade auch im Europäischen Parlament
formiert sich erheblicher Widerstand gegen das Vorgehen
von Kommission und EuGH.
Denn erst im Jahre 2004 hatte das Europäische Parlament
in einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam
mit dem Rat eine Revision der bestehenden Richtlinien
zum Vergaberecht durchgesetzt, die gegenwärtig von
den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Ein Ziel des Parlaments war es dabei, mit den neuen Bestimmungen
erhebliche Verbesserungen für die Kommunen zu schaffen.
Es hatte sich vor allem für höhere Schwellenwerte
bei den Vergabeverfahren ausgesprochen, um den Kommunen
bei Projekten mit geringerem Volumen die Durchführung
eines aufwendigen, teuren Ausschreibungsverfahrens zu
ersparen. Durch die neuesten Überlegungen der Kommission
und die Rechtsprechung des EuGH, die auch unterhalb der
Schwellenwerte eine Art Vergabeverfahren "light"
fordern, werden diese Bemühungen massiv in Frage
gestellt.
Gerade in Zeiten knapper Kassen müssten außerdem
Bemühungen auf kommunaler Ebene, Synergieeffekte
durch die verschiedensten Formen der kommunalen Zusammenarbeit
zu schaffen und zu nutzen, uneingeschränkt unterstützt
werden, fordert Angelika Niebler. "Wünschenswert
wäre, reine Inhouse-Geschäfte zwischen Kommunen
von der Vergabe freizustellen und darüber hinaus
genau zu definieren, wann bei einer Beteiligung eines
Privaten die Vergaberegelungen anzuwenden sind. Diese
Klarstellungen sind nicht Aufgabe des Gerichtshofes oder
der Europäischen Kommission, sondern des europäischen
Gesetzgebers."
Das Europäische Parlament sei entschlossen, die
Kommunen in dieser Frage zu unterstützen. Das Thema
steht nach den Worten der oberbayerischen Europaabgeordneten
auf der politischen Tagesordnung. "In den nächsten
Monaten gilt es, auf der Grundlage der durch die Anhörung
gewonnenen Erkenntnisse weitere Schritte einzuleiten,
um die für die Kommunen erforderliche Rechtsicherheit
zu schaffen. Nur dann ist die interkommunale Zusammenarbeit
nicht gefährdet", resümiert Angelika Niebler.
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