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Europäisches Parlament will Rechtssicherheit für Kommunen im Vergaberecht

Über die Vergabevorschriften in der EU zeichnet sich ein heftiger Konflikt zwischen der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf der einen Seite und den europäischen Kommunen auf der anderen Seite ab. Nach jüngsten Entscheidungen des EuGH und Initiativen der Kommission fürchten Städte, Gemeinde und Kommunen um ihre Organisationshoheit. Dies wurde jetzt bei einer Anhörung des Binnenmarktsausschusses im Europäischen Parlament deutlich. Im Kern besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, welche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit auch vergaberechtlich zulässig sind.

So hatte die Europäische Kommission beispielsweise die niedersächsische Gemeinde Hinte für ihre Entscheidung gerügt, die Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband zu übertragen. Durch eine vertragliche Vereinbarung hatte sich die Gemeinde gegenüber dem Zweckverband Informations- und Kontrollrechte vorbehalten. Nach Meinung der Europäischen Kommission hatte kein transparentes Vergabeverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung stattgefunden.

Auch der Fall der Stadt Halle trägt zur Verunsicherung in den Kommunen bei: Sie hatte einen ausschreibungspflichtigen Auftrag direkt und ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft vergeben, an der die Stadt mittelbar über die Stadtwerke mit 75,1 % beteiligt war. An dieser Gesellschaft war auch eine Privatfirma mit 24,9 % als Gesellschafter beteiligt. Die Stadt Halle sah darin eine sog. "Inhouse-Vergabe", also eine Vergabe an Eigengesellschaften, die nicht unter das Vergaberecht fallen. Der EuGH hatte dagegen im Fall Halle eine Ausschreibung gefordert.

Aufgrund dieser Entscheidungen sind nicht nur die Kommunalpolitiker alarmiert. Gerade auch im Europäischen Parlament formiert sich erheblicher Widerstand gegen das Vorgehen von Kommission und EuGH.
Denn erst im Jahre 2004 hatte das Europäische Parlament in einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem Rat eine Revision der bestehenden Richtlinien zum Vergaberecht durchgesetzt, die gegenwärtig von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ein Ziel des Parlaments war es dabei, mit den neuen Bestimmungen erhebliche Verbesserungen für die Kommunen zu schaffen. Es hatte sich vor allem für höhere Schwellenwerte bei den Vergabeverfahren ausgesprochen, um den Kommunen bei Projekten mit geringerem Volumen die Durchführung eines aufwendigen, teuren Ausschreibungsverfahrens zu ersparen. Durch die neuesten Überlegungen der Kommission und die Rechtsprechung des EuGH, die auch unterhalb der Schwellenwerte eine Art Vergabeverfahren "light" fordern, werden diese Bemühungen massiv in Frage gestellt.

Gerade in Zeiten knapper Kassen müssten außerdem Bemühungen auf kommunaler Ebene, Synergieeffekte durch die verschiedensten Formen der kommunalen Zusammenarbeit zu schaffen und zu nutzen, uneingeschränkt unterstützt werden, fordert Angelika Niebler. "Wünschenswert wäre, reine Inhouse-Geschäfte zwischen Kommunen von der Vergabe freizustellen und darüber hinaus genau zu definieren, wann bei einer Beteiligung eines Privaten die Vergaberegelungen anzuwenden sind. Diese Klarstellungen sind nicht Aufgabe des Gerichtshofes oder der Europäischen Kommission, sondern des europäischen Gesetzgebers."

Das Europäische Parlament sei entschlossen, die Kommunen in dieser Frage zu unterstützen. Das Thema steht nach den Worten der oberbayerischen Europaabgeordneten auf der politischen Tagesordnung. "In den nächsten Monaten gilt es, auf der Grundlage der durch die Anhörung gewonnenen Erkenntnisse weitere Schritte einzuleiten, um die für die Kommunen erforderliche Rechtsicherheit zu schaffen. Nur dann ist die interkommunale Zusammenarbeit nicht gefährdet", resümiert Angelika Niebler.