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Lohngefälle zwischen
Männern und Frauen wirksam bekämpfen -
Europäische Gleichbehandlungsregelungen für Männer und
Frauen im Arbeitsleben neu gefasst
Die europäischen Vorschriften
zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben
werden vereinfacht. Dies entschied jetzt das Europäische
Parlament bei der Abstimmung über die so genannte
Neufassungsrichtlinie mit breiter Mehrheit in zweiter
Lesung. Die Mitgliedstaaten haben dieser Neufassungsrichtlinie
bereits zugestimmt.
Angelika Niebler, die als Berichterstatterin für
diese Richtlinie über viele Monate mit den Mitgliedstaaten
den Inhalt der Richtlinie aushandelte, begrüßt
die Neuregelung ausdrücklich. "Mit dieser Richtlinie
leisten wir einen effektiven Beitrag zur Entbürokratisierung
und zur besseren Rechtsetzung."
Über 40 Jahre Rechtsprechung zur Antidiskriminierung
im Arbeitsrecht und sieben Richtlinien hierzu werden in
einer Richtlinie zusammengefasst und vereinheitlicht.
Begriffe wie "Diskriminierung" und "Belästigung
aufgrund des Geschlechts" werden künftig einheitlich
definiert. Ebenso wird der Rechtsschutz für Opfer
von Diskriminierungen im Arbeitsleben vereinheitlicht
und verbessert.
Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion
in Deutschland zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
erlangt diese Neufassungsregelung eine unerwartete Aktualität:
Während in Europa vereinfacht und davon abgesehen
wird, neue bürokratische Hürden im Arbeitsmarkt
aufzubauen, wird in Deutschland der Rechtsrahmen verschärft.
"Die Bundesregierung sollte das Bestreben des europäischen
Gesetzgebers nach Vereinfachung zum Anlass nehmen, den
Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes im Sinne der
Neufassungsrichtlinie nochmals zu überarbeiten",
so Angelika Niebler. Die Neufassungsrichtlinie sieht z.
B. kein Klagerecht für Betriebsräte oder Gewerkschaften
vor. Dies sollte auch in Deutschland respektiert werden.
Ungeachtet der Rechtslage zur Gleichbehandlung von Männern
und Frauen ist festzustellen, dass es in allen Mitgliedstaaten
immer noch ein Lohngefälle zwischen Männern
und Frauen von durchschnittlich 16 % gibt. "Dies
ist untragbar", so Angelika Niebler. "Da wir
in den letzten 20 Jahren diese hohe Lohndifferenz mit
Rechtsvorschriften nicht wirksam bekämpft haben,
müssen wir neue Wege gehen. Wir müssen uns beispielsweise
mit der ausgeprägten Geschlechtersegregation auf
dem Arbeitsmarkt befassen und die Sozialpartner auffordern,
hiergegen entschiedener gegenzusteuern." Die Europäische
Union wird diese Themen anpacken. Die Kommission und die
Mitgliedstaaten haben dem Europäischen Parlament
bei der Aussprache über die Neufassungsrichtlinie
hierzu ihre Unterstützung zugesagt.
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