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Lohngefälle zwischen Männern und Frauen wirksam bekämpfen -
Europäische Gleichbehandlungsregelungen für Männer und Frauen im Arbeitsleben neu gefasst

Die europäischen Vorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben werden vereinfacht. Dies entschied jetzt das Europäische Parlament bei der Abstimmung über die so genannte Neufassungsrichtlinie mit breiter Mehrheit in zweiter Lesung. Die Mitgliedstaaten haben dieser Neufassungsrichtlinie bereits zugestimmt.

Angelika Niebler, die als Berichterstatterin für diese Richtlinie über viele Monate mit den Mitgliedstaaten den Inhalt der Richtlinie aushandelte, begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. "Mit dieser Richtlinie leisten wir einen effektiven Beitrag zur Entbürokratisierung und zur besseren Rechtsetzung."

Über 40 Jahre Rechtsprechung zur Antidiskriminierung im Arbeitsrecht und sieben Richtlinien hierzu werden in einer Richtlinie zusammengefasst und vereinheitlicht. Begriffe wie "Diskriminierung" und "Belästigung aufgrund des Geschlechts" werden künftig einheitlich definiert. Ebenso wird der Rechtsschutz für Opfer von Diskriminierungen im Arbeitsleben vereinheitlicht und verbessert.

Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion in Deutschland zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erlangt diese Neufassungsregelung eine unerwartete Aktualität: Während in Europa vereinfacht und davon abgesehen wird, neue bürokratische Hürden im Arbeitsmarkt aufzubauen, wird in Deutschland der Rechtsrahmen verschärft. "Die Bundesregierung sollte das Bestreben des europäischen Gesetzgebers nach Vereinfachung zum Anlass nehmen, den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes im Sinne der Neufassungsrichtlinie nochmals zu überarbeiten", so Angelika Niebler. Die Neufassungsrichtlinie sieht z. B. kein Klagerecht für Betriebsräte oder Gewerkschaften vor. Dies sollte auch in Deutschland respektiert werden.

Ungeachtet der Rechtslage zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist festzustellen, dass es in allen Mitgliedstaaten immer noch ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen von durchschnittlich 16 % gibt. "Dies ist untragbar", so Angelika Niebler. "Da wir in den letzten 20 Jahren diese hohe Lohndifferenz mit Rechtsvorschriften nicht wirksam bekämpft haben, müssen wir neue Wege gehen. Wir müssen uns beispielsweise mit der ausgeprägten Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt befassen und die Sozialpartner auffordern, hiergegen entschiedener gegenzusteuern." Die Europäische Union wird diese Themen anpacken. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben dem Europäischen Parlament bei der Aussprache über die Neufassungsrichtlinie hierzu ihre Unterstützung zugesagt.