www.angelika-niebler.de

Durchbruch im Rat bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein gutes Zeichen

Die Wirtschaftsminister der 25-Mitgliedsstaaten haben nun eine Einigung bei der EU-Dienstleistungsrichtinie erzielt. Die oberbayerische Europaabgeordnete Angelika Niebler begrüßt diese Einigung: "Es ist gut, dass sich die Mitgliedsstaaten jetzt auf einen Gemeinsamen Standpunkt verständigt haben, der im Wesentlichen den vom Europäischen Parlament in erster Lesung erarbeiteten Beschluss bestätigt und nur geringfügige Änderungen vornimmt."

Die Richtlinie hatte schon während der Beratungen im Europäischen Parlament für Aufsehen gesorgt, da der von der Kommission vorgelegte Vorschlag sowohl von der Öffentlichkeit als auch von allen Fraktionen des Europäischen Parlaments als zu liberal eingestuft wurde.

Im Kern geht es bei der Richtlinie darum, dass EU-Bürger unter erleichterten Rahmenbedingungen ihre Dienste auch grenzüberschreitend für einen begrenzten Zeitraum erbringen dürfen. Denn obwohl die Dienstleistungsfreiheit bereits seit 1957 im EG-Vertrag verankert ist, gibt es im Alltag viele Probleme. So verlangen die Niederlande zum Beispiel, dass die Kraftfahrzeuge von Handwerkern, die ihre Dienstleistungen in Holland erbringen wollen, auch in den Niederlanden zugelassen sind.

Mit der Richtlinie sollen diese Hindernisse beseitigt werden. Die Kommission schlug hierzu vor, das so genannte Herkunftslandprinzip einzuführen, nach dem Dienstleistungserbringer nur das Recht anzuwenden haben, das in ihrem Heimatland gilt. Damit - so die Befürchtung - hätten deutsche Sozial-, Gesundheits- und Umweltstandards unterlaufen werden können. Die Richtlinie sieht daher in ihrer jetzigen beschlossenen Fassung zahlreiche Ausnahmen vom Anwendungsbereich vor.

So werden Gesundheitsdienstleistungen, wie Arzt- oder Krankengymnastikbehandlungen, genauso ausgenommen wie arbeitsrechtliche Regelung und Regelungen zum sozialen Wohnungsbau oder der Kinderbetreuung. Auch wurden Dienstleistungen von allgemeinem Interesse die der Daseinsvorsorge dienen, nicht in die Richtlinie aufgenommen.

Mit der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments, das die Richtlinie in ihrem Kern verändert hat, hat das Europäische Parlament einen vernünftigen Ausgleich zwischen Marktöffnung und den Schutzinteressen der Verbraucher in besonders sensiblen Bereichen, wie bei Gesundheits- und Umweltschutz sowie der sozialen Sicherheit gefunden. "Diese Vorreiterrolle des Europäischen Parlaments haben die Mitgliedsstaaten mit ihrer Entscheidung nun bestätigt", so die Abgeordnete abschließend.

Nun muss das Europäische Parlament in zweiter Lesung nochmals mit dem Gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedsstaaten befasst werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden kann. Hiermit ist im Herbst zu rechnen.