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Durchbruch im Rat bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein gutes Zeichen
Die Wirtschaftsminister
der 25-Mitgliedsstaaten haben nun eine Einigung bei der
EU-Dienstleistungsrichtinie erzielt. Die oberbayerische
Europaabgeordnete Angelika Niebler begrüßt
diese Einigung: "Es ist gut, dass sich die Mitgliedsstaaten
jetzt auf einen Gemeinsamen Standpunkt verständigt
haben, der im Wesentlichen den vom Europäischen Parlament
in erster Lesung erarbeiteten Beschluss bestätigt
und nur geringfügige Änderungen vornimmt."
Die Richtlinie hatte schon während der Beratungen
im Europäischen Parlament für Aufsehen gesorgt,
da der von der Kommission vorgelegte Vorschlag sowohl
von der Öffentlichkeit als auch von allen Fraktionen
des Europäischen Parlaments als zu liberal eingestuft
wurde.
Im Kern geht es bei der Richtlinie darum, dass EU-Bürger
unter erleichterten Rahmenbedingungen ihre Dienste auch
grenzüberschreitend für einen begrenzten Zeitraum
erbringen dürfen. Denn obwohl die Dienstleistungsfreiheit
bereits seit 1957 im EG-Vertrag verankert ist, gibt es
im Alltag viele Probleme. So verlangen die Niederlande
zum Beispiel, dass die Kraftfahrzeuge von Handwerkern,
die ihre Dienstleistungen in Holland erbringen wollen,
auch in den Niederlanden zugelassen sind.
Mit der Richtlinie sollen diese Hindernisse beseitigt
werden. Die Kommission schlug hierzu vor, das so genannte
Herkunftslandprinzip einzuführen, nach dem Dienstleistungserbringer
nur das Recht anzuwenden haben, das in ihrem Heimatland
gilt. Damit - so die Befürchtung - hätten deutsche
Sozial-, Gesundheits- und Umweltstandards unterlaufen
werden können. Die Richtlinie sieht daher in ihrer
jetzigen beschlossenen Fassung zahlreiche Ausnahmen vom
Anwendungsbereich vor.
So werden Gesundheitsdienstleistungen, wie Arzt- oder
Krankengymnastikbehandlungen, genauso ausgenommen wie
arbeitsrechtliche Regelung und Regelungen zum sozialen
Wohnungsbau oder der Kinderbetreuung. Auch wurden Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse die der Daseinsvorsorge dienen,
nicht in die Richtlinie aufgenommen.
Mit der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments,
das die Richtlinie in ihrem Kern verändert hat, hat
das Europäische Parlament einen vernünftigen
Ausgleich zwischen Marktöffnung und den Schutzinteressen
der Verbraucher in besonders sensiblen Bereichen, wie
bei Gesundheits- und Umweltschutz sowie der sozialen Sicherheit
gefunden. "Diese Vorreiterrolle des Europäischen
Parlaments haben die Mitgliedsstaaten mit ihrer Entscheidung
nun bestätigt", so die Abgeordnete abschließend.
Nun muss das Europäische Parlament in zweiter Lesung
nochmals mit dem Gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedsstaaten
befasst werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
werden kann. Hiermit ist im Herbst zu rechnen.
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