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Zu starr: Feinstaub-Richtlinie soll flexibler werden
Die heiß diskutierte "Feinstaubrichtlinie" wird modifiziert. Das Europäische Parlament hat sich in der letzten Woche für eine umfassende Neufassung ausgesprochen. Hauptanliegen des Parlaments ist es, den Kommunen einen größeren Spielraum bei der Einhaltung der Werte einzuräumen und auf spezifische Gegebenheiten eingehen zu können. Andererseits sollen aber auch die Grenzwerte verschärft werden.
Die Feinstaubrichtlinie hatte nach ihrem Inkrafttreten Anfang 2005 für viel Wirbel gesorgt. Viele Kommunen konnten die geforderten Grenzwerte aufgrund ihrer Lage oder aufgrund von Umweltbedingungen nicht einhalten. Die Richtlinie wird nun im Rahmen einer Kommissionsinitiative "Hin zu einer besseren Rechtssetzung" noch einmal überarbeitet.
In der letzten Woche hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass Kommunen, die aufgrund geografischer oder meteorologischer Besonderheiten, wie etwa einer Kessellage eine höhere Belastung haben, den Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bis zu 55 Mal im Jahr überschreiten dürfen. Bisher galt eine feste Regelung von 35 Tagen pro Jahr, ungeachtet der jeweiligen natürlichen Gegebenheiten. Gleichzeitig soll aber der Jahresmittelwert für Feinstaubteilchen von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf 33 Mikrogramm gesenkt werden.
Zudem sollen Städte und Gemeinden eine Schonfrist von maximal sechs Jahren beantragen können, wenn sie trotz nachgewiesener Anstrengungen die Vorgaben wegen ungünstiger Standortbedingungen nicht einhalten können.
"Das ist natürlich kein Freibrief zum Nichtstun", so Angelika Niebler. "Denn nur die Kommunen, die sich erkennbar um eine Reduzierung der Feinstaubbelastung bemüht haben, können mit einer Fristverlängerung rechnen."
Wichtig ist aus Sicht von Angelika Niebler auch das Bestreben nach einer besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse. "Es muss dabei um die Frage gehen, nach welchen Kriterien in Zukunft die Standorte der Messstationen ausgewählt werden sollen. Das heißt, es müssen hoch belastete Stellen ebenso einbezogen werden wie weniger belastete."
Schließlich sollen ab 2010 für die besonders gefährlichen Kleinstpartikel Zielwerte von 20 Mikrogramm gelten. Ab 2015 sollen diese dann verbindlich sein.
"Die nun vom Europäischen Parlament verabschiedete Neufassung der Feinstaubrichtlinie dient einem effektiven und realistischen Gesundheitsschutz. Gleichzeitig bewahren wir unsere Kommunen vor unrealistischen Anforderungen", erklärte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete. "Denn nicht Aktionismus, wie zum Beispiel eine 24-stündige Straßensperre, führt uns zum Ziel. Wir müssen den Schwerpunkt auf langfristige Maßnahmen legen, die eine nachhaltige Absenkung der Feinstaubwerte ermöglichen."
Nun werden sich die im Rat versammelten 25 EU-Mitgliedsstaaten mit dem Parlamentsvorschlag befassen und voraussichtlich bis Ende des Jahres einen gemeinsamen Standpunkt beschließen. Die Richtlinie könnte dann Ende 2007 in Kraft treten.
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