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Zu bürokratisch: Vereinfachung der europäischen Verpackungsvorschriften
In der EU soll es künftig keine Vorschriften mehr dafür geben, in welchen Einheiten Mehl, Kakao, Wasser oder Schokolade verkauft werden dürfen. Die Wirtschaftsminister der 25 EU-Mitgliedsstaaten einigten sich im Grundsatz nun auf eine Neufassung der so genannten EU-Verpackungsverordnung.
"Die Lockerung der Verpackungsvorschriften ist schon längst überfällig. Sie ist zugleich ein Signal, dass die EU es mit ihrer Entbürokratisierungsinitiative ernst meint", begrüßt Angelika Niebler die geplante Deregulierung.
Bis jetzt wurden die Packungsgrößen für 77 Artikel in einer Richtlinie aus den 70er Jahren geregelt. Hintergrund war das Bemühen, den Verbrauchern durch Einheitsverpackungen der Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Produkten zu erleichtern.
"Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, da die Hersteller im Supermarkt ohnehin den Preis pro ein Kilo oder pro 100g für ihr Produkt angeben müssen. Vergleichsmöglichkeiten sind also gegeben", so Angelika Niebler.
In Zukunft sollen die Hersteller selber entscheiden, in welchen Verpackungsgrößen sie ihre Produkte anbieten.
Davon werden nach Einschätzung der CSU-Politikerin die Verbraucher profitieren. Denn vor allem der wachsenden Zahl an Single-Haushalten werden kleinere Verpackungen zugute kommen.
Das Europäische Parlament hatte dem Vorschlag der Kommission, die festen Verpackungsgrößen für Nahrungsmittel und Kosmetika abzuschaffen, in erster Lesung bereits im Februar dieses Jahres prinzipiell zugestimmt.
Die Abgeordneten haben jedoch für einige Grundnahrungsmittel wie Milch, Butter, Röstkaffee, Reis oder Trockenteigwaren weiterhin verbindliche Vorgaben gefordert.
Die Wirtschaftminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf der Basis des Parlamentsentwurfs auf fünf nationale Ausnahmeregelungen geeinigt, die nur für die jeweilige landeseigene Produktion gelten. Danach darf Pasta in Italien zunächst weiterhin ausschließlich in 500-Gramm-Verpackungen verkauft werden. Spanien darf vorerst seine traditionelle Verpackungsgröße für Kaffee beibehalten. Eine Reihe anderer Staaten will zunächst an den Verpackungsmengen für Milch und Butter nichts ändern.
Für diese Ausnahmen gelten Übergangsfristen von dreieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der neuen Verordnung. In Frankreich soll noch viereinhalb Jahre Zucker aus landeseigener Produktion ausschließlich in 500-Gramm-Tüten verkauft werden dürfen. So wird den Herstellern die Möglichkeit gegeben ihre Produktion gegebenenfalls auf andere Verpackungsgrößen umzustellen. Für Spirituosen und Wein soll die vorgeschriebene Packungsgröße auch weiterhin beibehalten werden.
Der Standpunkt der 25 EU-Mitgliedstaaten muss nun noch in zweiter Lesung vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
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