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Höhere Grenzwerte für staatliche Beihilfen an Unternehmen
Mitgliedstaaten dürfen Unternehmen ab sofort mehr Beihilfen gewähren. Subventionen bis 200.000 Euro, statt bisher bis 100.000 Euro, müssen nicht mehr im Voraus bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden.
Damit entfällt auch das aufwändige und zeitraubende Notifizierungsverfahren für öffentliche Beihilfen, das gerade auf kommunaler Ebene und für den Mittelstand einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erforderte. Maßgeblich für die Berechnung der zulässigen Gesamtsumme der Subventionen ist weiterhin ein Dreijahreszeitraum.
"Diese Änderung ist eine zufrieden stellende Maßnahme zur Entbürokratisierung. ", so die oberbayerische Abgeordnete Angelika Niebler. "Gleichzeitig bleibt aber auch mit den angehobenen Schwellenwerten sichergestellt, dass es ab einer bestimmten Größenordnung der Beihilfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Ein Mindestmaß an Kontrollen ist die Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb, Chancengleichheit und Rechtssicherheit auch für bayerische Unternehmen", so Niebler abschließend.
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