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Europäisches Parlament stimmt Rückführungsrichtlinie zu
Am Dienstag vergangener Woche war die so genannte Rückführungsrichtlinie das bestimmende Thema im Plenum des Europäischen Parlaments. Die Richtlinie schafft gemeinsame Standards für den Umgang mit Ausländern, die sich illegal in der EU aufhalten und führt einheitliche Mindestregeln für die Abschiebungsprozedur ein. Das Parlament stimmte dem zuvor mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Kompromisstext zu. Manfred Weber, CSU-Europaabgeordneter und Berichterstatter zur Rückführungsrichtlinie, nannte die Debatte zu "diesem emotionalen Thema" ausgesprochen sachlich. "Die Verabschiedung der Richtlinie ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer europäischen Migrationspolitik. In einem Europa der offenen Grenzen müssen wir die Frage der Rückführung von illegal Eingewanderten gemeinsam klären."
Die Richtlinie legt fest, dass illegale Einwanderer die Europäische Union verlassen müssen und schlägt für sie ein fünfjähriges Einreiseverbot vor. Die Abschiebehaft, in die Illegale im Fall der nicht erfolgten freiwilligen Ausreise genommen werden, soll maximal sechs Monate betragen, kann jedoch auf 18 Monate verlängert werden, sollte der Betroffene nicht kooperieren oder von einem Gericht dazu verurteilt werden. Gleichzeitig führt die Richtlinie erstmals europaweit humanitäre Standards ein, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten des jeweiligen Betroffenen achten und eine menschenwürdige Behandlung sicherstellen sollen. Damit wird in der Europäischen Union eine Abschieberegelung eingeführt wie sie in Bayern seit Jahren praktiziert wird. Mit anderen Worten: Bayern hat Schule gemacht in Europa.
"Menschen, die sich illegal in Europa aufhalten, dürfen nicht mit Schwerkriminellen gleichgesetzt werden. Die Europäische Kommission kann daher künftig die Haftbedingungen kontrollieren. Ebenso wird das Recht auf Bildung und Gesundheitsversorgung während der Zeit des Gewahrsams sichergestellt und auch der Umgang mit Kindern, die sich ohne Elternteil illegal in Europa aufhalten, ist künftig einheitlich geregelt", erklärt Angelika Niebler. So dürfen Minderjährige nicht von den Zwangsmaßnahmen betroffen sein und Kinder ohne Aufsichtspersonen nur dann abgeschoben werden, wenn sie zu ihren Familien oder zu einem stabilen Vormund zurückkehren können oder es in ihren Heimatländern entsprechende Möglichkeiten zur Unterbringung gibt.
Grundsätzlich soll auch gelten, dass nur in sichere Länder abgeschoben werden darf. Kein Flüchtling darf zurück in ein Land geschickt werden, in dem sein Leben in Gefahr sein könnte. Das beinhaltet, dass eine Person nur in Haft genommen werden darf, wenn eine Rückführung rechtlich möglich ist. Haft als Zermürbungstaktik ist in der Europäischen Union damit zukünftig untersagt.
"Bisher haben Illegale in Europa keine Rechte. Sie können keinen Arzt aufsuchen, kein Geld verdienen und werden häufig als Schwarzarbeiter ausgebeutet", so Niebler weiter. Das soll sich künftig ändern. Die Rückführungsrichtlinie ist nur ein erster Schritt im Kampf gegen die illegale Einwanderung. Weitere Maßnahmen, die die legale Einwanderung von Arbeitskräften durch die Einführung einer so genannten "Blue Card" fördern und die Schwarzarbeit minimieren sollen werden derzeit diskutiert.
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