|
EU-Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs
Das Europäische Parlament fordert eine koordinierte Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. "Die Mitgliedstaaten müssen die Bekämpfung des Steuerbetrugs endlich ernst nehmen", so die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler. Sie bedauert die Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten in den letzten zehn Jahren, die jede wirksame EU-Strategie konterkariert habe. Die Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug belaufen sich Schätzungen zufolge auf 200 bis 250 Mrd. Euro. Besonders beunruhigend sei der Mehrwertsteuerbetrug.
"Trotz vielfältiger Analysen, Forderungen und Beanstandungen wurde bisher keine wirksame Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Rat verabschiedet", kritisierte Niebler. Bedauerlich sei, dass die Mitgliedstaaten mit "immer neuen Vorbehalten und Verzögerungstaktiken" eine Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie behindern. Ungeachtet der Widerstände solle die EU-Kommission jedoch ihre Vorschläge baldmöglichst vorlegen. Bei der Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie müssten die verschiedenen Lücken und Schwachstellen beseitigt werden, die die Aufdeckung von Steuerflucht und Steuerbetrug verhindern.
Die (direkten und indirekten) Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug belaufen sich Schätzungen zufolge auf insgesamt 200 bis 250 Milliarden Euro, was 2 bis 2,25% des BIP der Europäischen Union entspricht. 40 Milliarden Euro an Steuerausfällen seien auf Mehrwertsteuer-Betrug zurückzuführen. Schätzungen zufolge sind 10 Prozent des Mehrwertsteueraufkommens, 8 Prozent der Gesamteinnahmen aus Verbrauchersteuersätzen für alkoholische Getränke im Jahr 1998 sowie 9 Prozent des Gesamtaufkommens aus Verbrauchersteuern für Tabakerzeugnisse betroffen.
Die Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug soll darauf abzielen, das Problem der Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug anzugehen, indem die Bereiche ermittelt werden, in denen sowohl die Rechtsvorschriften der EU als auch die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessert werden können. Dadurch könne die Eindämmung von Steuerbetrug wirksam vorangetrieben werden. Auch würde dadurch den Steuerbehörden und den Steuerzahlern kein unnötiger Aufwand verursacht.
|