Europäisches Parlament fordert Vereinfachung des Scheidungsrechts in Europa

Das Europäische Parlament hat sich in einem Bericht zum europäischen Scheidungsrecht für eine europäische Regelung über das anwendbare Recht in Scheidungsfragen ausgesprochen. "Fast 16 Prozent aller Scheidungen in der Europäischen Union haben grenzüberschreitenden Charakter", erläuterte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler die Forderung der Abgeordneten. "Da macht es Sinn, wenn für jeden transparent ist, welches Recht in seinem Fall Anwendung findet."

Auch wenn nur ein schmales Rechtsgebiet betroffen ist, so sind die Auswirkungen dieser Forderung von großer Bedeutung. Viele Menschen arbeiten und leben heute in anderen Mitgliedstaaten. Somit gibt es immer mehr Fälle, in denen mehrere Rechtsordnungen bei einer Scheidung betroffen sein können. "Scheidungen belasten den Einzelnen in der Regel sehr - wenn dazu noch Streitigkeiten über die Frage kommen, nach welchem Recht eine Scheidung ausgesprochen wird, ist das einer möglichst schnellen und schmerzlosen Einigung nicht zuträglich", so Niebler weiter. In diesem Zusammenhang wies sie auf die sehr unterschiedlichen Ehegesetze in den EU-Staaten hin. Während es in Malta gar keine Scheidung gibt, kann man sich in Schweden innerhalb von sechs Monaten scheiden lassen und während homosexuelle Ehen z. B. in den Niederlanden legal sind, wären sie in Polen unvorstellbar.

"Leider wird das Gesetzgebungsverfahren zum Scheidungsrecht im Rat nach wie vor blockiert. Wahrscheinlich ist aber, dass einige Mitgliedstaaten die neuen Regelungen im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit vorantreiben. Insofern ist der Beschluss des Europäischen Parlaments ein politisches Signal an den Rat, diese Frage intensiver zu debattieren und eine schnelle Einigung zu erzielen", so Niebler abschließend.