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Nach der Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen: Die EU muss klare Forderungen an die Türkei richten
Die Entscheidung für
die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
ist gefallen. Der Europäische Rat hat jetzt bei seinem
Gipfel in Brüssel eine historische Weichenstellung
für Europa vorgenommen, deren Konsequenzen erst vollends
sichtbar werden, wenn diejenigen, die sie zu verantworten
haben, vermutlich schon lange nicht mehr an der Regierung
sind.
Bereits der Verlauf des EU-Gipfels hat all jenen Recht
gegeben, die sich für ergebnisoffene Verhandlungen
stark gemacht hatten als Alternative zum Ganz-oder-gar-nicht
der Bundesregierung.
Denn angesichts der Entschlossenheit einiger Regierungschefs,
die eine Entscheidung zu Gunsten der Türkei beim
Gipfeltreffen in Brüssel unter allen Umständen
herbeiführen wollten, konnte der türkische Ministerpräsident
Erdogan zwischenzeitlich mit dem Abbruch der Verhandlungen
und seiner Abreise drohen, als es um das ihm missliebige
Thema Zypern' ging.
Und er hatte Erfolg und konnte Maximalforderungen aushandeln,
die zunächst einmal auf Kosten des EU-Mitglieds Zypern
gingen. Das ist kein gutes Omen und darf sich im Verlauf
der Beitrittsverhandlungen nicht wiederholen.
Die Türkei muss spätestens mit der Aufnahme
der Verhandlungen ab Oktober 2005 beweisen, dass sie tatsächlich
zu der umfassenden Transformation bereit ist, die Ministerpräsident
Erdogan für sein Land angekündigt hat.
Es gilt für die türkische Regierung jetzt,
die über 350 verabschiedeten Reformgesetze auch im
Alltag des Landes zu implementieren und den Wandel im
Bewusstsein seiner Bürger zu vollziehen.
In den Aufnahmeverhandlungen muss es der EU bei der Vielzahl
der Kriterien, die an die Türkei angelegt werden,
eine besondere demokratische und freiheitliche Verpflichtung
sein, die Wahrung der Menschenrechte, vor allem die Rechte
der Frauen sowie der Minderheiten, einzufordern.
Gegenwärtig bestreitet kein ernstzunehmender Beobachter
der Türkei, dass sogenannte Ehrenmorde, Zwangsehen,
Gewalt in der Ehe und die Unterdrückung der Frau
ganz allgemein zumindest im Osten und Südosten der
Türkei noch immer an der Tagesordnung sind. Die von
staatlicher Seite angekündigte und sicher auch ehrlich
gemeinte strafrechtliche Verfolgung solcher Missstände
garantiert jedenfalls noch nicht den sofortigen Wandel
tief verwurzelter gesellschaftlicher Traditionen. Frauen
in der Türkei haben einen Anspruch auf rechtliche,
gesellschaftliche, berufliche und berufliche Gleichstellung
und ein selbst bestimmtes Leben.
Auch der Schutz der Minderheiten darf nicht zum Formelkompromiss
werden: Der Respekt vor den kulturellen, politischen wie
persönlichen Rechten der kurdischen Bevölkerung
muss für die Türkei verpflichtend sein und keinesfalls
Manövriermasse. Die Regierung wird sich auf ihrem
Weg in die EU daran messen lassen müssen, inwieweit
die staatlichen Vorgaben in den gesellschaftlichen Alltag
Einzug halten.
Die erste Hürde wird
jedoch die Anerkennung Zyperns sein. Wer der europäischen
Staatengemeinschaft beitreten will, muss ihre Mitglieder
anerkennen - ohne Wenn und Aber, das ist selbstverständlich.
Falls die türkische Bevölkerung dies anders
sieht, könnte Ministerpräsident Erdogan sehr
schnell im eigenen Land ein echtes Problem bekommen.
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