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Nach der Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen: Die EU muss klare Forderungen an die Türkei richten

Die Entscheidung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist gefallen. Der Europäische Rat hat jetzt bei seinem Gipfel in Brüssel eine historische Weichenstellung für Europa vorgenommen, deren Konsequenzen erst vollends sichtbar werden, wenn diejenigen, die sie zu verantworten haben, vermutlich schon lange nicht mehr an der Regierung sind.
Bereits der Verlauf des EU-Gipfels hat all jenen Recht gegeben, die sich für ergebnisoffene Verhandlungen stark gemacht hatten als Alternative zum Ganz-oder-gar-nicht der Bundesregierung.
Denn angesichts der Entschlossenheit einiger Regierungschefs, die eine Entscheidung zu Gunsten der Türkei beim Gipfeltreffen in Brüssel unter allen Umständen herbeiführen wollten, konnte der türkische Ministerpräsident Erdogan zwischenzeitlich mit dem Abbruch der Verhandlungen und seiner Abreise drohen, als es um das ihm missliebige Thema ‚Zypern' ging.
Und er hatte Erfolg und konnte Maximalforderungen aushandeln, die zunächst einmal auf Kosten des EU-Mitglieds Zypern gingen. Das ist kein gutes Omen und darf sich im Verlauf der Beitrittsverhandlungen nicht wiederholen.
Die Türkei muss spätestens mit der Aufnahme der Verhandlungen ab Oktober 2005 beweisen, dass sie tatsächlich zu der umfassenden Transformation bereit ist, die Ministerpräsident Erdogan für sein Land angekündigt hat.

Es gilt für die türkische Regierung jetzt, die über 350 verabschiedeten Reformgesetze auch im Alltag des Landes zu implementieren und den Wandel im Bewusstsein seiner Bürger zu vollziehen.

In den Aufnahmeverhandlungen muss es der EU bei der Vielzahl der Kriterien, die an die Türkei angelegt werden, eine besondere demokratische und freiheitliche Verpflichtung sein, die Wahrung der Menschenrechte, vor allem die Rechte der Frauen sowie der Minderheiten, einzufordern.
Gegenwärtig bestreitet kein ernstzunehmender Beobachter der Türkei, dass sogenannte Ehrenmorde, Zwangsehen, Gewalt in der Ehe und die Unterdrückung der Frau ganz allgemein zumindest im Osten und Südosten der Türkei noch immer an der Tagesordnung sind. Die von staatlicher Seite angekündigte und sicher auch ehrlich gemeinte strafrechtliche Verfolgung solcher Missstände garantiert jedenfalls noch nicht den sofortigen Wandel tief verwurzelter gesellschaftlicher Traditionen. Frauen in der Türkei haben einen Anspruch auf rechtliche, gesellschaftliche, berufliche und berufliche Gleichstellung und ein selbst bestimmtes Leben.
Auch der Schutz der Minderheiten darf nicht zum Formelkompromiss werden: Der Respekt vor den kulturellen, politischen wie persönlichen Rechten der kurdischen Bevölkerung muss für die Türkei verpflichtend sein und keinesfalls Manövriermasse. Die Regierung wird sich auf ihrem Weg in die EU daran messen lassen müssen, inwieweit die staatlichen Vorgaben in den gesellschaftlichen Alltag Einzug halten.

Die erste Hürde wird jedoch die Anerkennung Zyperns sein. Wer der europäischen Staatengemeinschaft beitreten will, muss ihre Mitglieder anerkennen - ohne Wenn und Aber, das ist selbstverständlich. Falls die türkische Bevölkerung dies anders sieht, könnte Ministerpräsident Erdogan sehr schnell im eigenen Land ein echtes Problem bekommen.