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Entscheidungen zur Aufnahme von Bulgarien, Rumänien und Kroatien in die Europäische Union

Letzte Klärungen für die Aufnahme der beiden Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien in die EU schafften die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel. Sie entschieden, dass der gemeinsame Beitrittsvertrag für die beiden Länder im April 2005 anlässlich der monatlichen Sitzung des Rates "allgemeine Angelegenheiten/ Außenbeziehungen, unterzeichnet wird unter der Bedingung, dass das Europäische Parlament bis dahin seine Stellungnahme abgegeben hat.
Vor dem offiziellen Beitritt Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007 müssen beide Länder jedoch noch einige Anforderungen zur Vorbereitung auf den Beitritt und die Umsetzung der Verpflichtungen erfüllen, die sie im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangen sind.

So muss Bulgarien vor allem zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um den Bulgarien muss vor allem zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit die Reformen im Bereich Justiz und innere Angelegenheiten besser umgesetzt werden; denn die größten Bedenken bestehen hinsichtlich der organisierten Kriminalität und der Korruption in diesem Land.

Rumänien muss vor allem darauf achten, seine Verpflichtungen im Bereich Justiz und innere Angelegenheiten und der Wettbewerbs- und Umweltpolitik zu respektieren. Auch hier ist die organisierte Kriminalität ein besonders großer Schwachpunkt.

Mit beiden dieser Länder wurde eine verstärkte allgemeine Schutzklausel ausgehandelt, die es der Europäischen Union ermöglicht, 2006, den Beitritt um ein Jahr zu verschieben, falls es zu ernsthaften Verstößen gegen die Anwendung der ausgehandelten Bedingungen kommt.

Rumänien wurde zudem eine "Superschutzklausel" auferlegt, die es der Europäischen Union ermöglicht, den Beitritt mit qualifizierter Mehrheit um ein Jahr zu verschieben, falls 2006 ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit des Landes bestünden die vereinbarten Bedingungen in den Bereichen Justiz und innere Angelegenheiten sowie Wettbewerbspolitik zu erfüllen.

Die Gipfelteilnehmer haben sich in Brüssel außerdem darauf verständigt, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im April 2005 aufzunehmen. Allerdings ist dieser Schritt an die Bedingung geknüpft, dass Kroatien in vollem Umfang mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeitet.