|
Entscheidungen zur Aufnahme von Bulgarien, Rumänien und Kroatien in die Europäische Union
Letzte Klärungen für
die Aufnahme der beiden Beitrittskandidaten Bulgarien
und Rumänien in die EU schafften die Staats- und
Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel.
Sie entschieden, dass der gemeinsame Beitrittsvertrag
für die beiden Länder im April 2005 anlässlich
der monatlichen Sitzung des Rates "allgemeine Angelegenheiten/
Außenbeziehungen, unterzeichnet wird unter der Bedingung,
dass das Europäische Parlament bis dahin seine Stellungnahme
abgegeben hat.
Vor dem offiziellen Beitritt Rumäniens und Bulgariens
am 1. Januar 2007 müssen beide Länder jedoch
noch einige Anforderungen zur Vorbereitung auf den Beitritt
und die Umsetzung der Verpflichtungen erfüllen, die
sie im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangen sind.
So muss Bulgarien vor allem zusätzliche Anstrengungen
unternehmen, um den Bulgarien muss vor allem zusätzliche
Anstrengungen unternehmen, damit die Reformen im Bereich
Justiz und innere Angelegenheiten besser umgesetzt werden;
denn die größten Bedenken bestehen hinsichtlich
der organisierten Kriminalität und der Korruption
in diesem Land.
Rumänien muss vor allem darauf achten, seine Verpflichtungen
im Bereich Justiz und innere Angelegenheiten und der Wettbewerbs-
und Umweltpolitik zu respektieren. Auch hier ist die organisierte
Kriminalität ein besonders großer Schwachpunkt.
Mit beiden dieser Länder wurde eine verstärkte
allgemeine Schutzklausel ausgehandelt, die es der Europäischen
Union ermöglicht, 2006, den Beitritt um ein Jahr
zu verschieben, falls es zu ernsthaften Verstößen
gegen die Anwendung der ausgehandelten Bedingungen kommt.
Rumänien wurde zudem eine "Superschutzklausel"
auferlegt, die es der Europäischen Union ermöglicht,
den Beitritt mit qualifizierter Mehrheit um ein Jahr zu
verschieben, falls 2006 ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit
des Landes bestünden die vereinbarten Bedingungen
in den Bereichen Justiz und innere Angelegenheiten sowie
Wettbewerbspolitik zu erfüllen.
Die Gipfelteilnehmer haben
sich in Brüssel außerdem darauf verständigt,
die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien im April 2005
aufzunehmen. Allerdings ist dieser Schritt an die Bedingung
geknüpft, dass Kroatien in vollem Umfang mit dem
Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige
Jugoslawien zusammenarbeitet.
|