Einigung zum Energiebinnenmarkt - EU stärkt Verbraucherrechte
Der Binnenmarkt für Energie kann weiter ausgebaut werden. In der vergangenen Woche einigten sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Regierungen auf neue EU-Vorschriften. Sie sollen den Wettbewerb intensivieren, Investitionen sichern und Verbraucherrechte stärken. "Eine Zerschlagung der Konzerne wird es nicht geben. Die Verbraucher bekommen mehr Rechte und werden besser informiert", sagte die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses für Energie, Industrie und Forschung, Angelika Niebler (CSU).
Die Einigung beinhaltet auch den von Deutschland und Frankreich vorgeschlagenen "Dritten Weg". Dieser sieht vor, dass Energiekonzerne, anders als von der Kommission vorgeschlagen, die Kontrolle über ihre Strom- und Gasnetze behalten dürfen. Die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von der Muttergesellschaft soll durch Auflagen sichergestellt werden. So soll die in den Unternehmen für die Einhaltung der EU-Standards zuständige Person von der nationalen Regulierungsbehörde bestätigt und auch entlassen werden können. Dazu sollen die nationalen Regulierungsbehörden gestärkt und unabhängiger werden. "Die Alternative zur Trennung von Netz und Erzeugung ist ein Erfolg für Deutschland. Mehr Wettbewerb ist das entscheidende Ziel. Verschiedene Wege dahin sind nun möglich", so Niebler.
Auf Initiative des Parlaments sollen die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Künftig wird innerhalb von drei Wochen ein Wechsel des Anbieters möglich sein. Daneben sollen Energieunternehmen die Verbraucher über ihre Rechte und die Möglichkeiten der Streitbeilegung informieren. "Die Kunden können den Wettbewerb jetzt knallhart nutzen. Das wird die Akzeptanz der neuen EU-Regeln erhöhen und innovative Angebote der Anbieter bringen", so die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Niebler.
Am Freitag billigten die EU-Botschafter der 27 Mitgliedstaaten die Einigung. Am morgigen Dienstag kann dann der Industrieausschuss des Europaparlaments die neue Richtlinie absegnen. Nach einer Verabschiedung durch das Plenum im April können die neuen Regeln noch vor der Europawahl am 7. Juni unter Dach und Fach gebracht werden. "Damit haben wir ein Kerndossier dieser Legislaturperiode, das für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen bedeutend ist, erfolgreich zu Ende gebracht", zog Niebler Bilanz. |