Europäisches Parlament gegen willkürliche Enteignungen in Spanien
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben dem von der dänischen Europaabgeordneten Margrete Auken vorgelegten Bericht zu den Auswirkungen ungezügelter Bautätigkeit in Spanien auf die individuellen Rechte von europäischen Bürgern, auf die Umwelt und die Anwendung des EU-Rechts zugestimmt.
Zuvor hatte sich eine große Zahl von betroffenen Ferienhausbesitzern aus ganz Europa an die Europaabgeordneten gewandt, um sich gegen Willkürentscheidungen der spanischen Behörden zu wehren. Das katalanische Umweltministerium in Girona hat sich das Küstengesetz von 1988, bei dem der Schutz der Küste im Vordergrund steht, für diverse Urlaubsregionen zur Basis gemacht. Es beabsichtigt nicht nur Enteignungen der im Grundbuch eingetragenen und rechtmäßig erworbenen Grundstücke entlang der Küste, sondern beispielsweise auch an den Kanälen von Empuriabrava, einem drei Kilometer vom Meer entfernten, künstlich angelegten Urlaubsort.
Die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler, Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, unterstützte ausdrücklich die von betroffenen Bürgern eingereichte Petition und appellierte an die spanischen Behörden, sich nicht auf die theoretische Rechtslage zu berufen, sondern die Lebenswirklichkeit der Betroffenen zu berücksichtigen und für entsprechende Änderungen zu sorgen.
Obgleich ein Petitionsverfahren keinerlei rechtliche Möglichkeiten eröffnet, nationale Behörden - in diesem Falle die spanischen - zum Handeln zu zwingen, soll durch den jetzt verabschiedeten Parlamentsbericht gegen die willkürliche Verstaatlichung der spanischen Küste verstärkt Druck auf die spanische Regierung ausgeübt werden, die Grundrechte der Ferienhausbesitzer zu respektieren. |