3,5 Mrd. Euro Entlastung - SMS und Datentransfer im Ausland werden billiger

Roaming

Die neue Roaming-Verordnung steht. Wie im Europa-Telegramm März 2009/1 angekündigt, wird das Mobiltelefonieren und Verschicken von SMS sowie Daten-Downloads ab Juli innerhalb der EU deutlich günstig. Dafür sorgte das Europäische Parlament, dessen Abgeordnete in Straßburg mit großer Mehrheit für eine solche Regelung stimmten. "Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher", lobte die Vorsitzende des federführenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, Angelika Niebler (CSU), das Ergebnis. "Um bis zu 3,5 Milliarden Euro werden die europäischen Mobilfunkkunden dadurch jährlich entlastet."

"Wir haben bei den Mobilfunkanbietern völlig überhöhte Tarife festgestellt, bei denen die Leistung und Gegenleistung aus dem Ruder gelaufen sind", so Niebler. "Den Kunden ist über Jahre zu tief in die Tasche gegriffen worden. Das kann man auch als Abzocke bezeichnen." Das Eingreifen in das Preisgefüge des Mobilfunktmarktes sei zwar ein "scharfes Schwert", doch nach der ersten EU-Verordnung von 2007 habe sich die Marktentwicklung nicht verbessert. "Wir setzen auf die Eigendynamik des Marktes, aber wenn sich nichts bewegt, müssen wir eingreifen", verteidigte die Ausschussvorsitzende die Verordnung, deren Laufzeit bis 2012 begrenzt wird.

Die neue Verordnung legt nicht bestimmte Roaming-Tarife fest, sondern setzt Obergrenzen, unterhalb deren die Netzbetreiber durch das Anbieten von niedrigeren Preisen konkurrieren können. Heimatmobilfunkanbieter können ihren Kunden Handy-Gespräche folgendermaßen berechnen:
Ab dem 1. Juli 2009: maximal 43 Cent pro Minute (zzgl. Mehrwertsteuer) für ausgehende und maximal 19 Cent pro Minute (zzgl. MwSt) für eingehende Mobilfunkanrufe; ab dem 1. Juli 2010: maximal 39 Cent pro Minute (zzgl. MwSt) für ausgehende und maximal 15 Cent pro Minute (zzgl. MwSt) für eingehende Anrufe; ab dem 1. Juli 2011: maximal 35 Cent pro Minute (zzgl. MwSt) für ausgehende und maximal 11 Cent pro Minute (zzgl. MwSt) für eingehende Anrufe. Laut Verordnung müssen ab dem 1. Juli 2009 Netzbetreiber ihren Kunden die Gespräche ab der 31. Sekunde sekundengenau abrechnen.

Gleichzeitig soll das Verschicken von Kurznachrichten (SMS) im europäischen Ausland ab dem 1. Juli 2009 maximal 11 Cent (zzgl. MwSt) kosten. Andere Datenroamingdienste (wie das Senden von Emails und Bildern oder das Surfen im Internet via Mobiltelefon oder Laptop) werden auf Großkundenebene reguliert, d.h. es gibt eine Preisobergrenze für Tarife, die ein Anbieter dem Heimatanbieter des Roaming-Kunden berechnen darf, berechnet pro Kilobyte:

ab dem 1. Juli 2009 maximal 1 € pro Megabyte (zzgl. MwSt); ab dem 1. Juli 2010 maximal 80 Cent pro Megabyte (zzgl. MwSt); ab dem 1. Juli 2011 maximal 50 Cent pro Megabyte (zzgl. MwSt).