Einigung bei Telekom-Paket - Strenge Auflagen für Internet-Sperren und Innovationsanreize für die Wirtschaft

Telekom-Paket

Das Telekom-Paket ist in trockenen Tüchern. Nach zweijähriger Verhandlungsphase erzielten die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates eine Einigung über die neue EU-Rahmenrichtlinie. Bis zuletzt strittig war die Frage, unter welchen Bedingungen der Zugang zum Internet gesperrt werden darf. "Wir haben die persönliche Freiheit und die Unverletzlichkeit der Privatsphäre am Ende sehr hoch gewichtet. Jede Einschränkung des Internet-Zugangs muss auf dem Rechtsweg überprüft werden können. Insgesamt ist der neue Rechtsrahmen ein Aufbruch für die Telekommunikationswirtschaft und ein Durchbruch für die Bürgerrechte", so die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler, die das Dossier für die EVP-Fraktion betreut.

Grundsätzlich kann bei der Verletzung von Urheberrechten künftig der Zugang zum Netz eingeschränkt werden. Dabei müssen die Mitgliedstaaten allerdings rechtsstaatliche Standards gewährleisten, beispielsweise die vorherige Anhörung des Internetnutzers. Eine negative Entscheidung kann der Betroffene dann vor dem zuständigen nationalen Gericht anfechten. "Es darf keinen Ausschluss aus dem Netz nur aufgrund von willkürlichen Verdachtsmomenten geben. Gleichzeitig muss klar sein: Auch für das Internet gelten Regeln. Bei Kinderpornografie im Netz müssen Ermittler unverzüglich handeln können", erklärte Niebler die Grundsatzentscheidung für Internet-Sperren.

Neben den strengen Auflagen für die Sperrung des Internet-Zugangs soll der neue EU-Rechtsrahmen Investitionen in Breitbandnetze erleichtern und die Verfügbarkeit neuer Internetdienste erhöhen. "Das sichert Europa Technologievorsprung und Arbeitsplätze", so die Europaabgeordnete. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen künftig enger zusammenarbeiten und dürfen ordnungspolitische Maßnahmen nur nach vorheriger Konsultation durchsetzen. "Das gibt den Unternehmen Planungssicherheit", so Niebler.

Damit die Richtlinie in diesem Jahr in Kraft treten kann, bedarf es formal noch der Zustimmung der Mitgliedstaaten, die aber als sicher gilt. Die Umsetzung in nationales Recht müsste dann bis spätestens Juni 2011 erfolgen.