Hilfe bei Problemen mit EU-Institutionen - Europäischer Bürgerbeauftragter wiedergewählt

Nikiforos Diamandouros

Seinen Namen kennt kaum jemand. Doch Nikiforos Diamandouros ist für Bürger, Unternehmen und andere Organisationen in der Europäischen Union eine wichtige Anlaufstelle, wenn es um Missstände in den europäischen Institutionen und Organen geht. In geheimer Abstimmung hat das Europäische Parlament den Griechen für weitere fünf Jahre als Europäischen Bürgerbeauftragten wiedergewählt.

Diamandouros ist seit 2003 im Amt und untersucht als Europäischer Bürgerbeauftragter Beschwerden von Bürgern über Missstände in den EU-Institutionen. Als Prioritäten für seine neue Amtszeit nannte der Grieche, "dass die EU den Nutzen für die Bürger liefert, den der Vertrag von Lissabon verspricht" und die Verbesserung der Dienstleistungen für die Bürger.

Aufgabe des 1995 eingeführten Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, Missstände in den EU-Institutionen zu untersuchen und bei Transparenzproblemen oder der Zurückhaltung von Informationen und Dokumenten zu intervenieren. "Ich kann nur jedem Betroffenen, der Probleme mit europäischen Behörden hat, raten, sich auf der Homepage des Europäischen Bürgerbeauftragten zu informieren", so die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler. "In den meisten Fällen können Missstände auf diesem Weg schnell beseitigt werden. Neben Kommission, Rat und Parlament kann der Bürgerbeauftragte übrigens auch Institutionen wie die Europäische Arzneimittel-Agentur oder die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen untersuchen."

Für die Organisation der Wahl des Bürgerbeauftragten ist der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments verantwortlich. Dieser prüft die Bewerber und stellt sicher, dass alle zur Wahl stehenden Kandidaten die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Die EU-Regeln heben neben anderen wichtigen Voraussetzungen vor allem die "völlige Unabhängigkeit" des Bürgerbeauftragten hervor. Der auch als Ombudsmann bezeichnete Sonderbeauftragte wird jeweils zu Beginn der Parlamentsperiode in einer geheimen Abstimmung gewählt.