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Europäisches Parlament macht den Weg frei für EU-Verfassungsvertrag
Mit deutlicher Mehrheit
hat das Europäische Parlament dem EU-Verfassungsvertrag
zugestimmt. Dieses Votum war - trotz einer Reihe von Bedenken
- ohne Alternative. Eine Verweigerung des Parlaments hätte
unabsehbare Konsequenzen für die EU gehabt, die nur
schwer zu heilen gewesen wären.
Der größte Schwachpunkt des neuen Vertragswerks
ist unbestritten der fehlende Gottesbezug. Es ist bedauerlich,
dass wir als christlich geprägtes Europa darauf in
unserer Verfassung verzichtet haben. Auch die Beschreibung
der geographischen Grenzen Europas wäre eine wichtige
Standortbestimmung gewesen.
Zu begrüßen ist, dass mit der neuen Verfassung
das Europäische Parlament über deutlich mehr
Rechte verfügen und so einflussreich sein wird wie
keines seiner Vorgänger.
Auch das erweiterte Mitspracherecht der nationalen Parlamente
am Gesetzgebungsprozeß ist ein erheblicher Fortschritt,
da sich die Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten bereits
vor Beginn der ersten Lesung im Europäischen Parlaments
zu entsprechenden Gesetzesvorhaben zu äußern
haben.
Wichtig ist auch die Einführung der doppelten Mehrheit
im Rat an Stelle der gewichteten Stimmen sowie die Verpflichtung
des Rates künftig öffentlich zu tagen.
Damit wird eine Gewichtsverlagerung innerhalb der Europäischen
Union erkennbar, so dass wir von einer echten Gewaltenteilung
innerhalb der Institutionen sprechen können, das
vor allem dem Parlamentarismus in Europa zu gute kommt.
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