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Europäisches Parlament macht den Weg frei für EU-Verfassungsvertrag

Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament dem EU-Verfassungsvertrag zugestimmt. Dieses Votum war - trotz einer Reihe von Bedenken - ohne Alternative. Eine Verweigerung des Parlaments hätte unabsehbare Konsequenzen für die EU gehabt, die nur schwer zu heilen gewesen wären.

Der größte Schwachpunkt des neuen Vertragswerks ist unbestritten der fehlende Gottesbezug. Es ist bedauerlich, dass wir als christlich geprägtes Europa darauf in unserer Verfassung verzichtet haben. Auch die Beschreibung der geographischen Grenzen Europas wäre eine wichtige Standortbestimmung gewesen.

Zu begrüßen ist, dass mit der neuen Verfassung das Europäische Parlament über deutlich mehr Rechte verfügen und so einflussreich sein wird wie keines seiner Vorgänger.

Auch das erweiterte Mitspracherecht der nationalen Parlamente am Gesetzgebungsprozeß ist ein erheblicher Fortschritt, da sich die Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten bereits vor Beginn der ersten Lesung im Europäischen Parlaments zu entsprechenden Gesetzesvorhaben zu äußern haben.

Wichtig ist auch die Einführung der doppelten Mehrheit im Rat an Stelle der gewichteten Stimmen sowie die Verpflichtung des Rates künftig öffentlich zu tagen.

Damit wird eine Gewichtsverlagerung innerhalb der Europäischen Union erkennbar, so dass wir von einer echten Gewaltenteilung innerhalb der Institutionen sprechen können, das vor allem dem Parlamentarismus in Europa zu gute kommt.