EP verhindert Ampelschilder für Lebensmittel - Künftig deutlichere Kennzeichnung von Imitaten

Ampelschilder für Lebensmittel

Ein rotes Etikett für den naturtrüben Apfelsaft mit Fruchtzucker und ein grünes für die mit Süßstoff angereicherte Cola light. Machen solche Markierungen Sinn? Nein, fand eine knappe Mehrheit des Europäischen Parlaments. Lebensmittel sollten nicht mit Ampelfarben gekennzeichnet werden, denn diese können den Verbraucher in die Irre führen. So hat es das Plenum am Mittwoch bei der Abstimmung über die Verordnung zu Informationen der Verbraucher über Lebensmittel beschlossen. Die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler begrüßte das Votum: "Eine Einteilung in "gute" oder "schlechte" Lebensmittel, die durch eine Einführung einer Ampelkennzeichnung erfolgt wäre, ist nicht sinnvoll. Auch wer zu viele "grüne" Lebensmittel ist, liegt im roten Bereich."

Mit dem Vorsatz, Verbraucher über die Inhaltsstoffe und Zusammensetzung von Lebensmitteln aufzuklären, hatte die Europäische Kommission im Rahmen ihrer europäischen Strategie gegen Fettleibigkeit und für eine gesunde Ernährung einen Vorschlag für neue Kennzeichnungsvorschriften vorgelegt. Grundsätzlich sei die Zielsetzung der Kommission richtig, sagte Niebler. Immerhin sei ein Drittel aller in der Europäischen Union lebenden Menschen übergewichtig und mehr als einer von zehn klinisch fettleibig. Eine Kennzeichnung der Lebensmittel mit den drei Ampelfarben rot, gelb und grün sei jedoch der falsche Weg. Cola light würde mit "grün" gekennzeichnet werden, naturtrüber Apfelsaft oder echter Käse aufgrund einzelner Nährwerte jedoch mit "rot". Auch salzarmes Weizenbrot wäre demnach empfehlenswerter als Mehrkornbrot. "Es gibt keine ungesunden Lebensmittel, sondern nur eine ungesunde, nicht ausgewogene Ernährung", so die Europaabgeordnete. Um die Auswahl der Lebensmittel für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu erleichtern, soll der Nährwertgehalt künftig im Hauptblickfeld der Verpackung angegeben werden, die Bezugsgröße hierfür soll einheitlich bei 100 Gramm bzw. 100 Milliliter liegen. Uneinheitliche Portionsgrößen sind damit ebenso passé wie fehlende Angaben.

Die CSU-Europaabgeordneten konnten außerdem gemeinsam mit Kollegen der EVP-Fraktion durchsetzen, dass Lebensmittelimitate wie der sogenannte Analogkäse und zusammengeklebtes Formfleisch künftig gekennzeichnet werden müssen. So sieht es die Neufassung der Vorschriften vor. Leider konnte die ersatzlose Streichung der sogenannten Nährwertprofile nicht erreicht werden. Danach dürfen nunmehr nur die Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Werbeslogans beworben werden, die ein positives Nährwertprofil aufweisen. "Diese Entscheidung ist sehr ärgerlich", urteilte Angelika Niebler, "da die Profile nicht wissenschaftlich begründet, sondern willkürlich festgesetzt wurden." Doch für das deutsche Brot, dessen Salzgehalt in der Diskussion stand, gibt es Entwarnung: Die Europäische Kommission hat zugesagt, frische Backwaren auf jeden Fall von den Nährwertprofilen auszunehmen.

"80 Prozent der Lebensmittelproduzenten sind kleine und mittelständische Unternehmen", gab Angelika Niebler zu bedenken. "Denen müssen wir praktikable Vorgaben machen und sie nicht durch überbordende Bürokratie belasten - denken Sie an den Metzger oder Bäcker um die Ecke. Darum sind traditionelle Handwerksprodukte, die lose verkauft werden, von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung ausgenommen". Die Bürger stünden zudem selbst in der Pflicht, auf eine gesunde Ernährung zu achten: "Bei all den Informationen kann und darf die EU dem Verbraucher nicht die Eigenverantwortung nehmen."