Gemeinsam scheiden - Mehr Klarheit über Scheidungsrecht in der EU

Scheidungsrecht

Was im EU-Recht bisher nur eine ungenutzte Möglichkeit war, soll nun erstmals Wirklichkeit werden: 14 Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland und Österreich - wollen im Rahmen der EU gemeinsames Recht schaffen, das nur für jene gilt, die freiwillig mitmachen. Im Fachjargon wird dies als Verstärkte Zusammenarbeit bezeichnet und soll nun auf einen ganz konkreten Fall angewandt werden: das Scheidungsrecht, das für zerbrochene "internationale" Ehen immer wieder zu Problemen führt. "Für betroffene Ehepartner wird dadurch die vorherrschende Rechtsunsicherheit verringert", begrüßte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete die Initiative. Das Problem betreffe immerhin 170.000 Paare im Jahr.

Während Malta zwar eine rechtliche Trennung, aber keine Auflösung der Ehe kennt, kann man in Schweden den Bund fürs Leben auf dem Postweg auflösen. 14 Staaten der EU werden daher in Zukunft einheitlich regeln, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, wenn Paare unterschiedlicher Nationalität sind, in unterschiedlichen Ländern leben oder sich das Ja-Wort im EU-Ausland gegeben haben. Damit wird besonders die Frage geklärt, die die Paare bislang vor große Probleme gestellt haben: Welches Gericht entscheidet über die Scheidung und nach welchem Recht? "Bislang führten unterschiedliche Regeln in den Mitgliedstaaten häufig zu Unsicherheiten und Widersprüchen", erläutert die Juristin Angelika Niebler. "Internationale Ehepaare können nur schwer voraussehen, welches Recht für ihren Fall gilt, besonders wenn sie getrennt in anderen Ländern leben. Während Portugal etwa das Recht des Landes anwendet, zu dem das Paar den engsten Bezug hat, wendet Italien das Recht des Staates an, in dem das Paar die Ehe "gelebt" hat, was in beiden Fällen nicht zu ermitteln wäre."

Das Europäische Parlament stimmte der Anwendung des Verfahrens mit überwältigender Mehrheit zu, forderte jedoch gleichzeitig seine Mitentscheidungsrechte ein. "Nach unserer jetzt erfolgten generellen Zustimmung zur Anwendung der Verstärkten Zusammenarbeit gilt ab jetzt für weitere konkrete Fälle nur noch das Verfahren der Anhörung", so Angelika Niebler. "Wir wollen aber auch hier das Recht haben, den Entwurf abzulehnen oder zu ändern." Neben Deutschland und Österreich gehören Bulgarien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Rumänien, Slowenien, Spanien, Ungarn, Belgien, Lettland, Malta und Portugal zu den Ländern, die die neuen Regeln anwenden wollen.