Höhere Datenschutzstandards erkämpft - SWIFT-Abkommen tritt in Kraft

Datenschutzstandards

Nach harten Verhandlungen ist das EU-US-Abkommen zum Austausch von Bankdaten vom Europäischen Parlament gebilligt worden und wird am 1. August 2010 in Kraft treten. Noch im Februar hatten die Abgeordneten gegen den ursprünglichen Entwurf des SWIFT-Abkkommens votiert. Angelika Niebler, Europaabgeordnete der CSU, bewertet die von der EVP-Fraktion mitgetragene Entscheidung, den neuen Text anzunehmen, positiv: "Im Februar war unser Signal an Rat und Kommission klar und deutlich: Wenn wir das Abkommen unterstützen sollen, müssen unsere Regeln gelten. In den Nachverhandlungen konnten wir entscheidende Eckpunkte unserer Position durchsetzen. Das Abkommen, von dem nicht nur die USA profitieren, sondern das auch Europa nutzt, kann nun in Kraft treten."

Nachdem die USA im Rahmen der Terrorismusfahndung jahrelang uneingeschränkten Zugriff auf die Transaktionsdaten des europäischen Finanzdienstleisters SWIFT hatte, wird sie ab sofort strengen datenschutzrechtlichen Standards unterworfen und erhält Zugriff auf Transferdaten nur noch in begründeten Verdachtsfällen. Die gesamte Auswertung der Daten wird dabei von EU-Beamten überwacht, um die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards zu garantieren. Zu diesen gehört auch, dass jeder Bürger bei der nationalen Datenschutzbehörde Auskunft über die Weitergabe seiner Daten einholen und bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung Beschwerde einlegen kann. Außerdem konnte das Europäische Parlament seine Position durchsetzen, dass die Daten nur nach ausdrücklicher Genehmigung eines EU-Mitgliedstaates an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen.

In dem gegenseitigen Abkommen wird außerdem festgelegt, dass europäische und nationale Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Sinne der gemeinsamen Terrorismusbekämpfung Einblick in Informationen gewährt werden, die das US-amerikanische Terrorist Finance Tracking Programme generiert hat. "Uns ist an einer engen Partnerschaft mit den USA im Anti-Terrorkampf gelegen. Auch in der Europäischen Union sollte man zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung ein System aufbauen, das dem der USA vergleichbar ist, mithin verdächtige Finanzströme ermitteln kann," so Angelika Niebler. Hieran wird nun gearbeitet.

"Für die Bürger ist es auch wichtig zu wissen, dass Überweisungen, Lastschriftverfahren und Kartenzahlungen im SEPA-Format komplett von dem Abkommen ausgenommen sind", erläutert Angelika Niebler. SEPA steht für den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area), an dem alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Monaco, Liechtenstein und die Schweiz beteiligt sind. Überweisungen mit IBAN und BIC sollen sowohl preislich, zeitlich als auch organisatorisch für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennen lassen. "Da der nationale Zahlungsverkehr nicht vom SWIFT-Abkommen betroffen ist, wurde folgerichtig auch der SEPA-Verkehr davon ausgeschlossen", so die CSU-Europaabgeordnete.