EU-Führerschein kommt - Aktuelle Dokumente bis 2033 gültig

EU-Führerschein

Ab 2013 wird ein Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die derzeit 110 in Umlauf befindlichen Führerscheine in der EU ersetzen. Diese Änderung muss die Bundesrepublik Deutschland bis zum kommenden Jahr in nationales Recht umgesetzt haben. Eine entsprechende Führerschein-Richtlinie hatte das Europäische Parlament schon 2006 gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. "Ich halte diese Änderung nach wie vor für sinnvoll", kommentierte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler die Neuerung, die während der Sommerpause aufgrund von Medienberichten für Diskussionsstoff gesorgt hatte.

Die alten Führerscheine werden zwar nach und nach aus dem Verkehr gezogen, behalten ihre Gültigkeit aber noch bis zum Jahr 2033. Das gilt für alle bis zum Januar 2013 ausgestellten Scheine, also auch die grauen und rosafarbenen Papiere. Die über 100 verschiedenen Führerscheinformate in der EU führen derzeit nicht nur zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden, sondern vereinfachen auch die Fälschung von Dokumenten, die teils Jahrzehnte alt sind. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, ab 2013 ein einheitliches europäisches Führerscheinmuster auszustellen. Gleiches gilt für alle Führerscheine, die aufgrund von Verlust oder Diebstahl ersetzt werden müssen. "In vielen Ländern wird der Führerschein als Ausweis akzeptiert, da sollte eine gewisse Aktualität der Papiere gewährleistet sein", so Angelika Niebler. Um die Fahrerlaubnis möglichst aktuell zu halten, ist in der Richtlinie eine bis zu 15-jährige Befristung der Dokumente vorgeschrieben. "Unser Personalausweis muss ja auch alle zehn Jahre verlängert werden", erklärt die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete diese Maßnahme.

Mit der Neuerung will die EU insbesondere das weit verbreitete Phänomen des Führerschein-Tourismus bekämpfen. So legt die Richtlinie fest, dass jede Person nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein kann und die Ausstellung eines Führerscheins abgelehnt werden muss, wenn der Führerschein eines Bewerbers in einem anderen Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Die Erneuerung von Führerscheinen können die Mitgliedstaaten von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit der Anwärter abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat aber bereits angekündigt, keine solchen Tests für die Verlängerung der Fahrausweise einzuführen. Ein Informationsblatt mit dem Stand der Verkehrsregeln müsse bei der Neuausstellung genügen, findet auch Angelika Niebler. Das zu regeln, sei aber Sache der Mitgliedstaaten.