Recht auf medizinische Behandlung im Ausland - neue EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen

Recht auf medizinische Behandlung im Ausland

Künftig hat EU-weit jeder Patient das Recht auf medizinische Behandlungen im Ausland. Das Europaparlament verabschiedete diese Woche eine entsprechende EU-Richtlinie, über deren Inhalt zuvor bereits Einigung mit den Mitgliedstaaten erzielt worden war. "Es war eine schwere Geburt, aber nun haben wir mit der neuen Richtlinie ein Baby in die Welt gesetzt, das die Situation bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen deutlich verbessern wird", zeigte sich die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler optimistisch, dass die Maßnahmen schnell greifen werden.

Die neue Richtlinie setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um, wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im EU-Ausland hat. Leider haben viele Mitgliedstaaten dieses Urteil bis heute nicht berücksichtigt. "Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist besonders wichtig für Patienten, die auf einer Warteliste stehen. Diese können sich künftig in einem anderen Land schneller behandeln lassen. Auch im grenznahen Raum, aus Kosten- oder aus privaten Gründen wegen Familienangehörigen kann eine Operation im EU-Ausland sinnvoll sein. Medizinisch besonders wichtig ist sie bei hoch spezialisierten Behandlungen von seltenen Erkrankungen, die nicht in jedem Land angeboten werden", sagte die CSU-Europaabgeordnete.

Von deutschen Krankenkassen wird eine Behandlung im Ausland in der Regel bereits erstattet. Mit der EU-Richtlinie sind die Kassen jetzt jedoch explizit zur Kostenübernahme verpflichtet und durch die Schaffung nationaler Kontaktstellen gibt es in Zukunft außerdem die Möglichkeit, sich besser über die Situation in anderen EU-Ländern zu informieren. "Eine unabhängige Stelle gibt den Patienten Auskunft über Qualitätsstandards und die Frage der Haftung im Falle von Behandlungsfehlern", erklärte Angelika Niebler.