Neue Rechte für Busreisende - Ausgewogene Lösung für Fahrgäste und Unternehmen

Neue Rechte für Busreisende

Wer in der EU mit Flugzeug, Schiff oder Bahn unterwegs ist, hat Anspruch auf Entschädigung, wenn es zu Ausfällen oder Verspätungen kommt. Diese Regelung gilt jetzt auch für Linienbusfahrten im Langstreckenverkehr. Das Europäische Parlament verabschiedete am Dienstag in Straßburg den noch fehlenden Teil der EU-Gesetzgebung über Fahrgastrechte. "Wir konnten nach schweren Verhandlungen eine ausgewogene Lösung erzielen, die die Rechte der Busreisenden angemessen schützt und dennoch die Existenz kleiner und mittelständischer Betriebe sichert", resümierte die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.

Der Geltungsbereich der Verordnung umfasst Touren ab 250 Kilometern und schließt auch Passagiere mit ein, die nicht die gesamte Strecke mitfahren. Bei Annullierungen von Reisen, Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als zwei Stunden haben Busreisende ein Recht auf Schadensersatz. Hier muss der Veranstalter eine andere Lösung zur Fortsetzung der Reise anbieten oder den Fahrgast auf andere Weise entschädigen. Wenn der Veranstalter dazu nicht in der Lage ist, hat der Gast zusätzlich zu seiner Entschädigung Anspruch auf den halben Fahrpreis. Wird eine dreistündige Reise abgesagt oder ist um mindestens 90 Minuten verspätet, muss der Veranstalter Snacks oder Erfrischungen sowie eine Hotelunterkunft anbieten.

"Gerade Busbetreiber sind oftmals kleine oder mittelständische Unternehmen, die überzogene Schadensersatzansprüche an den Rand ihrer Existenz bringen können. Hier konnten wir einen Erfolg erzielen, damit Entschädigungen nicht ins Uferlose münden können", sagte Angelika Niebler. So werden für Hotelzimmer vom Unternehmen maximal 80 Euro für höchstens zwei Nächte erstattet. Gar keine Entschädigung gibt es, wenn eine Verspätung oder der Ausfall einer Reise durch Wetterkatastrophen bedingt ist. Die Haftung bei Tod oder Körperverletzungen sowie bei Gepäckverlust dürfen 220.000 Euro pro Fahrgast und 1.200 Euro pro Gepäckstück nicht überschreiten.

"Einen weiteren Erfolg können wir bei der Behandlung behinderter Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität verzeichnen: Betreiber dürfen die Buchungen behinderter Menschen nicht mehr ablehnen. Außerdem werden Vorschriften über die Zugänglichkeit von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen festgelegt", sagte die Europaabgeordnete. "Im Internet können außerdem in Zukunft die Busbahnhöfe eingesehen werden, die für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgerüstet sind. Alles in allem ein großer Erfolg, um weniger mobile Menschen den Alltag zu erleichtern", so Angelika Niebler abschließend.