Wie steht es um die Einlagensicherung? - Im Dialog mit den oberbayerischen Sparkassen

Sparkassen

Die Europäische Kommission plant eine Richtlinie, die die Einlagensicherung der europäischen Sparer harmonisieren soll. Im Fall einer Bankenpleite sollen Einlagen bis zu 100.000 Euro geschützt sein. Nach Meinung der CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler würde diese Regelung Nachteile für die Sparer haben, da sie das hohe Schutzniveau, das Deutschlands Sparkassen garantieren, senken würde. Weil über die Richtlinie erst im Juni abgestimmt wird, sind noch Änderungen möglich. Angelika Niebler lud daher Vertreter der oberbayerischen Sparkassen zu einem Gespräch nach Ebersberg ein, um den Kommissionsvorschlag gemeinsam mit ihnen und ihrem Parlamentskollegen Markus Ferber zu diskutieren.

Die Einlagensicherungsrichtlinie sieht vor, dass alle Banken Beiträge in einen gemeinsamen Fonds abführen, damit die Sparguthaben der Bürger geschützt sind. Bislang waren Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Regelung ausgenommen. Nach dem neuen Kommissionsvorschlag sollen aber auch sie in den Fonds einzahlen. Eine Doppelbelastung für die kleinen Institute, die den Sparern keine zusätzlichen Vorteile bringt, urteilt Theo Zellner, Präsident des Sparkassenverbandes Bayern. "Wir haben bereits ein Institutssicherungssystem, das die Liquidität unserer Banken gewährleistet." Nun solle man in einen zweiten Topf zahlen, der für Bankenpleiten hafte. Das entspreche nicht ihrer Philosophie: "Wir wollen nicht mithaften für andere, die riskante Geschäfte machen." Schon jetzt habe man erreicht, dass es definitiv keine europäische Bankenhaftung geben werde, konnte Markus Ferber, Mitglied im Ausschuss Wirtschaft und Währung, aus Brüssel berichten.

Der Gedanke der Kommission, allen Anlegern in Europa eine Mindestabsicherung zu gewähren, sei nachvollziehbar, sagte Zellner. Den Besonderheiten des deutschen Bankenwesens sei aber leider keine Rechnung getragen worden. "Hier muss das Prinzip der Subsidiarität greifen, vor allem wenn es ein besseres, bewährtes Modell gibt, wie im Falle der Einlagensicherung", schloss sich Angelika Niebler an und erklärte: "Das System der öffentlich rechtlichen Kreditinstitute war in anderen Mitgliedstaaten nicht bekannt. Inzwischen haben wir unsere Position im Parlament darlegen können." Sie sei deshalb zuversichtlich, dass der Kommissionsvorschlag geändert und es keine Vollharmonisierung geben werde.